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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Unterlagen und Informationen sollte mir der Verkäufer bei der Übergabe des bestehenden Mietverhältnisses aushändigen?

Kurzantwort

Bei der Übergabe sollten insbesondere Mietvertrag samt Nachträgen, Unterlagen zu Mieterhöhungen, Mietkaution, aktuellem Zahlungsstand, Betriebskostenabrechnungen und laufendem Schriftverkehr vollständig übergeben werden. Ziel ist, dass der Käufer das bestehende Mietverhältnis ohne Informationsverlust weiterführen kann. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Mietvertrag vollständig übernehmen

Neben dem ursprünglichen Mietvertrag gehören sämtliche Nachträge, Ergänzungen sowie Vereinbarungen über Staffel-, Index- oder sonstige Mietanpassungen in die Übergabeunterlagen.

Aktuelle Miethöhe dokumentieren

Die aktuell geschuldete Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlungen und gegebenenfalls sonstige Zahlungen sollten eindeutig nachvollziehbar sein.

Mietkaution nachweisen

Höhe, Anlageform, vorhandene Erträge und tatsächlicher Bestand der Mietsicherheit sollten dokumentiert und zwischen Verkäufer und Käufer ordnungsgemäß übertragen werden. (§ 566a BGB)

Zahlungsverlauf und offene Forderungen festhalten

Bestehende Mietrückstände, Guthaben, offene Betriebskostenforderungen oder sonstige finanzielle Positionen sollten zum Übergangsstichtag klar abgegrenzt werden.

Betriebskostenunterlagen mit übergeben

Frühere Abrechnungen, laufende Vorauszahlungen und für die nächste Abrechnung benötigte Belege beziehungsweise Informationen erleichtern die spätere korrekte Abrechnung.

Laufenden Schriftverkehr nicht vergessen

Mängelanzeigen, Mietminderungen, Vereinbarungen, Mahnungen oder andere noch nicht abgeschlossene Themen können für den neuen Vermieter unmittelbar relevant sein.

Übergabe möglichst dokumentieren

Eine schriftliche Liste der übergebenen Mietunterlagen reduziert das Risiko, dass später unklar ist, welche Informationen Verkäufer und Käufer tatsächlich ausgetauscht haben.

Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete§ 566a BGB – Mietsicherheit beim EigentümerwechselNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie

Aus unserer Beraterpraxis

Wir möchten eine vollständige Vermieterakte übernehmen

Der neue Eigentümer sollte nicht erst nach Monaten anfangen müssen, fehlende Mietverträge, Kautionsunterlagen oder alte Betriebskostenabrechnungen zusammenzusuchen.

Besonders wichtig ist der aktuelle finanzielle Stand

Uns interessiert, welche Miete bezahlt wurde, ob Rückstände bestehen und welche offenen Forderungen oder Guthaben noch dem Verkäufer beziehungsweise Käufer zuzuordnen sind.

Schriftverkehr kann genauso wichtig sein wie der Mietvertrag

Wenn der Mieter beispielsweise seit Monaten einen Mangel meldet oder eine Mietminderung geltend macht, möchten wir diese Vorgeschichte kennen.

Bei der Kaution wollen wir keine Erinnerungslücken

Der Käufer sollte eindeutig nachvollziehen können, welcher Betrag übernommen wurde und wie dieser angelegt ist.

Auch scheinbar kleine Nebenabreden gehören dazu

Ein kostenlos überlassener Stellplatz oder eine besondere Vereinbarung zur Gartennutzung sollte nicht erst durch den Mieter nach dem Eigentümerwechsel bekannt werden.

Für uns ist eine saubere Übergabe Teil eines guten Immobilienkaufs

Je vollständiger die Vermieterunterlagen sind, desto einfacher kann der Käufer das bestehende Mietverhältnis vom ersten Tag an professionell weiterführen.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

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