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Welche Kündigungsgründe habe ich als Vermieter bei einem Wohnraummietvertrag?

Kurzantwort

Ordentliche Kündigung wegen berechtigten Interesses Außerordentliche fristlose Kündigung wegen wichtigen Grundes Sonderfälle mit erleichtertem oder besonderem Kündigungsrecht Ordentliche Kündigungsgründe Eigenbedarf für den Vermieter Eigenbedarf für Familienangehörige Eigenbedarf für Angehörige des Haushalts Schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten Erhebliche beziehungsweise wiederholte Zahlungs- oder Vertragsverstöße Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung mit erheblichen Nachteilen für den Vermieter Typische Gründe für eine fristlose Kündigung Erheblicher Mietrückstand Erheblicher Rückstand mit der Mietkaution Nachhaltige Störung des Hausfriedens Erhebliche Gefährdung der Mietsache durch Vernachlässigung Unbefugte Überlassung der Wohnung an Dritte Sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen Weitere mögliche Kündigungskonstellationen Erleichterte Vermieterkündigung im selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen Erleichterte Kündigung bestimmter Wohnräume innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung Teilkündigung bestimmter nicht zum Wohnen bestimmter Nebenräume oder Grundstücksteile Besondere gesetzliche Kündigungsrechte in speziellen Mietkonstellationen Wichtig für die Einordnung Kündigungsgrund muss tatsächlich vorliegen Kündigungsgrund muss ausreichend konkret angegeben werden Abmahnung kann vor einer Kündigung erforderlich sein Interessenabwägung kann erforderlich sein Kündigungsfrist hängt von der Kündigungsart ab Mieterschutz- und Härtefallregelungen können einer ordentlichen Kündigung entgegenstehen Bei Mietrückständen gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen

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Aus unserer Beraterpraxis

  • Kündigungsgrund zuerst eindeutig bestimmen

  • Ordentliche und fristlose Kündigung getrennt prüfen

  • Erforderliche Abmahnung nicht übersehen

  • Pflichtverletzungen und Zahlungsrückstände dokumentieren

  • Kündigungsgrund im Schreiben konkret benennen

  • Zugang der Kündigung beweissicher dokumentieren

  • Bei schwerwiegenden Fällen fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung prüfen

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

Weiterführende Quellen

§ 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters

§ 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung

§ 569 BGB – Fristlose Kündigung bei Wohnraum

§ 573a BGB – Erleichterte Kündigung des Vermieters

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