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Kann ich einem Mieter auch wegen regelmäßig verspäteter Mietzahlungen ordentlich kündigen?

Kurzantwort

Ja, auch wiederholt verspätete Mietzahlungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn darin insgesamt eine schuldhafte und nicht unerhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten liegt. Eine einzelne geringfügige Verspätung reicht dafür normalerweise nicht; entscheidend sind Häufigkeit, Dauer, Verschulden und das Verhalten des Mieters insbesondere nach einer Abmahnung. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Pünktliche Mietzahlung ist eine Vertragspflicht

Die Wohnraummiete ist grundsätzlich spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts zu entrichten.

Wiederholte Verspätungen können erheblich werden

Der Bundesgerichtshof erkennt ausdrücklich an, dass eine fortdauernd unpünktliche Zahlungsweise grundsätzlich so schwer wiegen kann, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt.

Eine einzelne Verspätung genügt regelmäßig nicht

Für eine ordentliche Kündigung verlangt § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine schuldhafte und nicht unerhebliche Pflichtverletzung, sodass immer die Gesamtumstände betrachtet werden müssen.

Eine Abmahnung ist rechtlich nicht immer zwingend

Der BGH hat klargestellt, dass eine vorherige Abmahnung keine allgemeine Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist.

Praktisch kann die Abmahnung trotzdem entscheidend sein

Zahlt der Mieter trotz ausdrücklicher Abmahnung weiterhin verspätet, kann gerade dieses Verhalten der Pflichtverletzung das für eine Kündigung notwendige Gewicht geben.

Keine feste Zahl verspäteter Zahlungen

Es gibt keine gesetzliche Regel, nach der beispielsweise genau drei verspätete Mietzahlungen erforderlich wären; vielmehr kommt es auf Häufigkeit, Dauer, Ausmaß und Verschulden im konkreten Fall an.

Nach der Abmahnung zählt das weitere Verhalten besonders

Kehrt der Mieter anschließend dauerhaft zu pünktlichen Zahlungen zurück, kann dies gegen eine Kündigung sprechen; setzt er seine bisherige Zahlungsweise dagegen fort, verschlechtert sich seine Position erheblich.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht jede verspätete Überweisung zur Kündigung machen

Wenn ein ansonsten zuverlässiger Mieter einmal wegen eines Versehens einige Tage zu spät zahlt, würden wir daraus selbstverständlich keine Kündigung konstruieren. Anders würden wir reagieren, wenn die Miete über viele Monate immer wieder deutlich verspätet kommt und wir ständig hinter unserem Geld herlaufen müssen. Dann würden wir sämtliche Fälligkeiten und tatsächlichen Zahlungseingänge lückenlos dokumentieren und dem Mieter schriftlich deutlich machen, dass wir die verspäteten Zahlungen künftig nicht mehr akzeptieren. Zahlt er anschließend weiterhin regelmäßig zu spät, kann gerade diese Missachtung einer Abmahnung rechtlich erhebliches Gewicht bekommen. Wichtig wäre uns dabei, nicht nur die Zahl der verspäteten Zahlungen zu betrachten, sondern auch deren Dauer und die Gründe dafür. Ein Vermieter muss aus unserer Sicht nicht dauerhaft zum unfreiwilligen Kontokorrentkreditgeber seines Mieters werden.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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