Kurzantwort
Weicht die im Exposé genannte Miete vom Mietvertrag ab, sollte vor dem Kauf geklärt werden, welche aktuelle vertraglich geschuldete Nettokaltmiete tatsächlich gilt und wodurch eine mögliche Änderung zustande gekommen ist. Solange dies nicht nachvollziehbar belegt ist, würden wir für die Wirtschaftlichkeitsrechnung grundsätzlich mit der niedrigeren beziehungsweise sicher nachgewiesenen Miete kalkulieren. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Zunächst sollten der ursprüngliche Mietvertrag sowie sämtliche späteren Nachträge, Staffeln, Indexanpassungen oder wirksam gewordenen Mieterhöhungen geprüft werden.
Liegt die im Exposé genannte Miete beispielsweise 100 Euro über dem ursprünglichen Vertrag, sollte der Verkäufer konkret belegen, wodurch die höhere aktuelle Miete entstanden ist.
Manchmal wird im Exposé nicht die tatsächlich geschuldete Miete, sondern eine zukünftig erhoffte oder bei Neuvermietung angenommene Miete dargestellt.
Mietkonto oder geeignete Zahlungsnachweise können helfen zu überprüfen, welche Miete tatsächlich gezahlt wird, ersetzen aber nicht die Prüfung der vertraglichen Grundlage.
Beim Verkauf vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein; der Eigentümerwechsel schafft deshalb nicht automatisch eine neue Miethöhe.
Ist die belastbar nachgewiesene Miete niedriger als im Exposé dargestellt, sollten Jahresmiete, Mietrendite, Cashflow und wirtschaftlich sinnvoller Kaufpreis mit der korrigierten Zahl neu berechnet werden.
Bestehen weiterhin Widersprüche, sollte dokumentiert werden, welche Mietangaben Käufer und Verkäufer ihrer Kaufentscheidung zugrunde legen und wie das bestehende Mietverhältnis im Kaufvertrag behandelt wird.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht MieteNotar.de – Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen
Wenn im Exposé 950 Euro Kaltmiete steht und im Mietvertrag zunächst nur 850 Euro zu finden sind, rechnen wir nicht einfach mit der für uns günstigeren Zahl weiter.
Eine zwischenzeitliche wirksame Mieterhöhung, Staffelmiete oder andere dokumentierte Vertragsänderung kann den Unterschied erklären.
Wir möchten nachvollziehen können, warum dieser Betrag geschuldet wird und ob er dauerhaft Grundlage unserer Kalkulation sein kann.
Wenn 950 Euro lediglich nach einem zukünftigen Mieterwechsel oder einer erhofften Mieterhöhung erreichbar sein sollen, darf dieser Betrag aus unserer Sicht nicht wie eine bereits vorhandene Ist-Miete behandelt werden.
100 Euro weniger monatliche Kaltmiete bedeuten 1.200 Euro weniger Jahresmiete und können die wirtschaftliche Bewertung der Immobilie spürbar verändern.
Lieber stellt sich nach dem Kauf heraus, dass mehr Miete rechtssicher erzielbar ist, als dass die gesamte Kalkulation von einer Einnahme ausgeht, die tatsächlich gar nicht besteht.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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