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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Unterlagen sollte ein Makler zu einer Kapitalanlagewohnung zur Verfügung stellen können?

Kurzantwort

Zu einer Kapitalanlagewohnung sollten möglichst früh die wesentlichen Objekt-, WEG- und Mietunterlagen verfügbar sein, darunter Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und bei vermieteten Wohnungen der Mietvertrag. Kann ein Makler wichtige Unterlagen nicht unmittelbar liefern, sollte zumindest geklärt werden, wann und von wem sie bereitgestellt werden können. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Grundlegende Objektdaten benötigen Nachweise

Grundriss, Wohnflächenberechnung und Energieausweis helfen dabei, zentrale Angaben aus dem Exposé zu überprüfen.

Teilungserklärung und Aufteilungsplan sind wesentlich

Bei einer Eigentumswohnung zeigen diese Unterlagen unter anderem, was zum Sondereigentum gehört und wie Wohnung, Keller, Stellplätze oder andere Bereiche rechtlich zugeordnet sind.

WEG-Unterlagen gehören zur Kaufprüfung

Wichtige Dokumente sind insbesondere Eigentümerversammlungsprotokolle, Beschlusssammlung, aktueller Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Vermögensbericht.

Rücklage und größere Maßnahmen klären

Aus den Unterlagen sollte möglichst hervorgehen, wie hoch die Erhaltungsrücklage ist und ob Sanierungen, Sonderumlagen oder andere größere finanzielle Belastungen bereits beschlossen oder diskutiert wurden.

Mietvertrag bei vermieteten Wohnungen einsehen

Die tatsächliche Miethöhe, Mietbeginn, Kaution und besondere Vereinbarungen sollten anhand des bestehenden Mietvertrags überprüft werden.

Modernisierungen belegen lassen

Werden im Exposé größere Sanierungen oder Modernisierungen hervorgehoben, sind Rechnungen, WEG-Beschlüsse oder andere Nachweise hilfreich.

Fehlende Unterlagen vor dem Kauf beschaffen

Nicht jedes Dokument muss bereits beim ersten Kontakt vorliegen, spätestens vor einer verbindlichen Kaufentscheidung sollten die kaufrelevanten Unterlagen jedoch ausreichend vollständig geprüft werden.

Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer Eigentumswohnung§ 24 WEG – Eigentümerversammlung und Beschlusssammlung§ 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und VermögensberichtGEG – Energieausweis bei Verkauf und Vermietung

Aus unserer Beraterpraxis

Ein gutes Exposé allein reicht uns nicht

Je näher wir einer Kaufentscheidung kommen, desto stärker möchten wir von der Verkaufsbroschüre zu den Originalunterlagen wechseln.

Besonders wichtig sind uns die WEG-Dokumente

Dort können Informationen stehen, die im Exposé überhaupt nicht erwähnt werden – beispielsweise größere Sanierungsdiskussionen oder finanzielle Probleme innerhalb der Gemeinschaft.

Bei vermieteten Wohnungen gehört der Mietvertrag sehr früh dazu

Ohne ihn können wir weder die tatsächliche Miethöhe noch wichtige Besonderheiten des bestehenden Mietverhältnisses vernünftig einschätzen.

Fehlende Unterlagen sind nicht automatisch ein Warnsignal

Manchmal muss ein Makler Dokumente erst beim Eigentümer oder bei der Hausverwaltung anfordern.

Dauerhaftes Ausweichen gefällt uns dagegen nicht

Wenn zentrale Unterlagen trotz ernsthaftem Kaufinteresse immer wieder nicht bereitgestellt werden, möchten wir wissen, warum.

Wir kaufen lieber auf Basis von Dokumenten als von Versprechen

Je besser die Immobilie dokumentiert ist, desto zuverlässiger können wir Kaufpreis, Risiken und Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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