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Welche Formulierungen in einem Immobilienexposé sollten mich besonders aufmerksam machen?

Kurzantwort

Aufmerksam machen sollten vor allem ungenaue oder stark werbliche Formulierungen wie „renovierungsbedürftig“, „mit Potenzial“, „teilmodernisiert“, „Kaufpreis auf Anfrage“ oder „Miete steigerbar“, wenn nicht konkret erklärt wird, was dahintersteht. Solche Begriffe sind nicht automatisch negativ, sollten aber immer durch Unterlagen, Zahlen und eine eigene Prüfung konkretisiert werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

„Mit Potenzial“ ist keine konkrete Eigenschaft

Die Formulierung kann vieles bedeuten – von einer guten Entwicklungsmöglichkeit bis zu erheblichem Renovierungsbedarf.

„Renovierungsbedürftig“ genau hinterfragen

Es sollte geklärt werden, ob lediglich Böden und Wände gemeint sind oder beispielsweise auch Bad, Elektrik, Fenster oder Leitungen betroffen sind.

„Teilmodernisiert“ braucht eine Auflistung

Entscheidend ist, was tatsächlich modernisiert wurde und wann die jeweiligen Arbeiten erfolgt sind.

„Miete steigerbar“ nicht ungeprüft übernehmen

Ob und in welchem Umfang eine Mieterhöhung rechtlich und marktseitig tatsächlich möglich ist, hängt von der konkreten Ausgangslage ab und sollte nicht allein aus einer Exposé-Aussage abgeleitet werden.

„Provisionsfrei“ genau lesen

Es sollte klar sein, ob tatsächlich keine Maklercourtage anfällt oder lediglich auf Käuferseite keine Provision verlangt wird.

„Kaufpreis auf Anfrage“ sagt nichts über die Wirtschaftlichkeit

Auch ohne öffentlich genannten Preis sollte die Immobilie anhand von Vergleichswerten, Miete und Zustand eigenständig bewertet werden.

Werbesprache von Fakten trennen

Begriffe wie „Toplage“, „hochwertig“, „exklusiv“ oder „einmalige Gelegenheit“ sind wertende Aussagen und ersetzen keine überprüfbaren Objektmerkmale.

Weiterführende seriöse Quellen:Verbraucherzentrale – Informationen zum ImmobilienkaufNotar.de – Kauf einer Eigentumswohnung§ 652 BGB – Maklervertrag

Aus unserer Beraterpraxis

Wir übersetzen Werbesprache in konkrete Fragen

Aus „teilmodernisiert“ wird für uns beispielsweise: Was genau wurde gemacht, wann wurde es gemacht und gibt es dazu Rechnungen oder Beschlüsse?

„Miete steigerbar“ macht uns besonders aufmerksam

Wenn die Wirtschaftlichkeit nur deshalb attraktiv aussieht, weil mit einer höheren zukünftigen Miete gerechnet wird, möchten wir diese Annahme sehr genau prüfen.

Auch positive Begriffe können Risiken verdecken

„Charmanter Altbau“ kann wunderbar sein – oder gleichzeitig alte Leitungen, alte Fenster und erheblichen Sanierungsbedarf bedeuten.

Wir achten auf fehlende Präzision

Je wichtiger eine Eigenschaft für Kaufpreis oder Rendite ist, desto weniger möchten wir uns mit Formulierungen wie „ca.“, „voraussichtlich“ oder „nach Angaben des Eigentümers“ zufriedengeben.

Ein gutes Exposé darf werblich sein

Wir erwarten von einem Verkaufsdokument keine neutrale Gutachterstellungnahme, trennen aber konsequent zwischen Verkaufsargument und überprüfbarer Tatsache.

Besonders wichtig ist deshalb der Abgleich mit den Originalunterlagen

Wenn Werbeaussage und Unterlagen nicht zusammenpassen, orientieren wir uns nicht am schöneren Text, sondern an den belastbaren Fakten.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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