Kurzantwort
Aufmerksam machen sollten vor allem ungenaue oder stark werbliche Formulierungen wie „renovierungsbedürftig“, „mit Potenzial“, „teilmodernisiert“, „Kaufpreis auf Anfrage“ oder „Miete steigerbar“, wenn nicht konkret erklärt wird, was dahintersteht. Solche Begriffe sind nicht automatisch negativ, sollten aber immer durch Unterlagen, Zahlen und eine eigene Prüfung konkretisiert werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Die Formulierung kann vieles bedeuten – von einer guten Entwicklungsmöglichkeit bis zu erheblichem Renovierungsbedarf.
Es sollte geklärt werden, ob lediglich Böden und Wände gemeint sind oder beispielsweise auch Bad, Elektrik, Fenster oder Leitungen betroffen sind.
Entscheidend ist, was tatsächlich modernisiert wurde und wann die jeweiligen Arbeiten erfolgt sind.
Ob und in welchem Umfang eine Mieterhöhung rechtlich und marktseitig tatsächlich möglich ist, hängt von der konkreten Ausgangslage ab und sollte nicht allein aus einer Exposé-Aussage abgeleitet werden.
Es sollte klar sein, ob tatsächlich keine Maklercourtage anfällt oder lediglich auf Käuferseite keine Provision verlangt wird.
Auch ohne öffentlich genannten Preis sollte die Immobilie anhand von Vergleichswerten, Miete und Zustand eigenständig bewertet werden.
Begriffe wie „Toplage“, „hochwertig“, „exklusiv“ oder „einmalige Gelegenheit“ sind wertende Aussagen und ersetzen keine überprüfbaren Objektmerkmale.
Weiterführende seriöse Quellen:Verbraucherzentrale – Informationen zum ImmobilienkaufNotar.de – Kauf einer Eigentumswohnung§ 652 BGB – Maklervertrag
Aus „teilmodernisiert“ wird für uns beispielsweise: Was genau wurde gemacht, wann wurde es gemacht und gibt es dazu Rechnungen oder Beschlüsse?
Wenn die Wirtschaftlichkeit nur deshalb attraktiv aussieht, weil mit einer höheren zukünftigen Miete gerechnet wird, möchten wir diese Annahme sehr genau prüfen.
„Charmanter Altbau“ kann wunderbar sein – oder gleichzeitig alte Leitungen, alte Fenster und erheblichen Sanierungsbedarf bedeuten.
Je wichtiger eine Eigenschaft für Kaufpreis oder Rendite ist, desto weniger möchten wir uns mit Formulierungen wie „ca.“, „voraussichtlich“ oder „nach Angaben des Eigentümers“ zufriedengeben.
Wir erwarten von einem Verkaufsdokument keine neutrale Gutachterstellungnahme, trennen aber konsequent zwischen Verkaufsargument und überprüfbarer Tatsache.
Wenn Werbeaussage und Unterlagen nicht zusammenpassen, orientieren wir uns nicht am schöneren Text, sondern an den belastbaren Fakten.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!