Kurzantwort
Spätestens vor dem Notartermin sollten alle Unterlagen vorliegen beziehungsweise geprüft sein, die Kaufgegenstand, WEG, Mietverhältnis, technischen Zustand, Finanzierung und wesentliche wirtschaftliche Verpflichtungen betreffen. Fehlende Unterlagen sollten nicht einfach deshalb akzeptiert werden, weil der Beurkundungstermin bereits vereinbart ist. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei einer Eigentumswohnung sollten Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan vor der Beurkundung bekannt sein, damit insbesondere Wohnung, Keller, Stellplatz und Sondernutzungsrechte eindeutig zugeordnet werden können.
Dazu gehören insbesondere Eigentümerversammlungsprotokolle, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, Vermögensbericht sowie Informationen über Rücklage, Hausgeldrückstände und bereits beschlossene Maßnahmen.
Mietvertrag, aktuelle Miethöhe, Kaution, bestehende Nebenabreden und gegebenenfalls frühere Mieterhöhungen sollten bekannt sein, bevor die vermietete Wohnung übernommen wird.
Bekannte Mängel, Gutachten, Energieausweis und Informationen über größere bereits erfolgte oder geplante Sanierungen sollten in die Kaufentscheidung eingeflossen sein.
Eigenkapital, Darlehenshöhe und Finanzierung des konkreten Objekts sollten so weit geklärt sein, dass die notarielle Unterschrift nicht auf einer lediglich erhofften Finanzierung beruht.
Bei entsprechenden Verbraucherverträgen soll der vorgesehene Vertragstext dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden, damit ausreichend Gelegenheit zur Prüfung besteht.
Der Notartermin sollte aus unserer Sicht nicht dazu dienen, erstmals wesentliche wirtschaftliche oder objektspezifische Informationen zu erfahren, sondern die bereits geprüfte Kaufentscheidung rechtlich umzusetzen.
Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer EigentumswohnungNotar.de – Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern§ 17 BeurkG – Vorbereitung der Beurkundung
Wenn zentrale Unterlagen noch fehlen, würden wir lieber einen Termin verschieben, als eine Immobilie mit wesentlichen ungeklärten Punkten zu kaufen.
Eine schöne Wohnung kann wirtschaftlich deutlich schlechter aussehen, wenn unmittelbar danach hohe Sonderumlagen oder größere Sanierungen anstehen.
Wir möchten wissen, welche Miete tatsächlich vereinbart ist, welche Kaution besteht und welche besonderen Vereinbarungen mit dem Mieter übernommen werden.
Zwischen „das müsste finanzierbar sein“ und einer weitgehend geprüften Finanzierung für genau diese Immobilie liegt für uns ein erheblicher Unterschied.
Wenn wichtige Dokumente trotz mehrfacher Nachfrage nicht bereitgestellt werden können, möchten wir verstehen, warum das so ist.
Wenn wir dort unterschreiben, möchten wir Kaufpreis, Risiken, Finanzierung und wirtschaftliche Verpflichtungen vorher bereits verstanden und bewusst akzeptiert haben.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!