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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wann sollte der Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs beauftragt werden?

Kurzantwort

Den Notar würden wir grundsätzlich erst dann mit dem Kaufvertragsentwurf beauftragen, wenn Kaufpreis und wesentliche Eckpunkte zwischen Käufer und Verkäufer abgestimmt sind und die Objekt- sowie Finanzierungsprüfung weit fortgeschritten ist. Eine zu frühe Beauftragung kann unnötige Notarkosten verursachen, falls der Kauf anschließend doch nicht zustande kommt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Kaufpreis sollte grundsätzlich geklärt sein

Bevor der Vertragsentwurf erstellt wird, sollten sich Käufer und Verkäufer zumindest über Kaufpreis, Kaufgegenstand und wesentliche Rahmenbedingungen grundsätzlich geeinigt haben.

Wichtige Unterlagen vorher prüfen

Teilungserklärung, WEG-Unterlagen, Mietvertrag, bekannte Sanierungen und andere kaufrelevante Informationen sollten möglichst nicht erst nach Erstellung des Vertragsentwurfs untersucht werden.

Finanzierung weitgehend vorbereiten

Die Finanzierung muss nicht in jedem Fall bereits endgültig ausgezahlt oder abgeschlossen sein, sollte aber so weit geklärt sein, dass der Kauf realistisch umgesetzt werden kann.

Notarauftrag kann Kosten auslösen

Wird ein Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs beauftragt, können Gebühren entstehen, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt.

Käufer sollten wissen, wer den Auftrag erteilt

Gerade bei Maklerverkäufen sollte eindeutig sein, ob der Käufer selbst den Notar beauftragt oder ob der Makler lediglich Kontaktdaten weiterleitet.

Vertragsentwurf anschließend sorgfältig prüfen

Der Notar gestaltet den rechtlichen Vertrag, ersetzt aber nicht die wirtschaftliche, technische oder finanzielle Prüfung der Immobilie durch den Käufer.

Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – ImmobilienkaufNotar.de – Beispiele zu Notarkosten§ 311b BGB – notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf

Aus unserer Beraterpraxis

Wir würden den Notar nicht unmittelbar nach der ersten Besichtigung beauftragen

Solange Kaufpreis, Finanzierung oder wesentliche Objektfragen noch offen sind, sehen wir keinen Grund, bereits Kosten für einen Vertragsentwurf auszulösen.

Andererseits sollte man bei Einigung nicht unnötig Zeit verlieren

Ist die Immobilie geprüft, der Preis abgestimmt und die Finanzierung vorbereitet, kann die zügige Beauftragung zeigen, dass der Käufer den Erwerb ernsthaft umsetzen möchte.

Besonders wichtig ist uns die Reihenfolge

Erst prüfen und rechnen, dann verhandeln und schließlich den Vertragsprozess starten – nicht umgekehrt.

Ein Vertragsentwurf ersetzt keine Due Diligence

Wenn erst beim Lesen des Notarvertrags auffällt, dass wichtige WEG-Unterlagen oder Mietvertragsdetails noch fehlen, wurde aus unserer Sicht zu früh weitergegangen.

Auch die Finanzierung sollte nicht auf Hoffnung beruhen

Eine grundsätzliche Finanzierbarkeit ist hilfreich, aber bei einem konkreten Objekt möchten wir möglichst früh wissen, ob die Bank dieses Objekt und den vereinbarten Kaufpreis tatsächlich mitträgt.

Unser Ziel ist ein möglichst sauber vorbereiteter Notartermin

Dann geht es beim Vertragsentwurf vor allem noch um die rechtliche Umsetzung einer bereits wirtschaftlich gut geprüften Kaufentscheidung.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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