Kurzantwort
Den Notar würden wir grundsätzlich erst dann mit dem Kaufvertragsentwurf beauftragen, wenn Kaufpreis und wesentliche Eckpunkte zwischen Käufer und Verkäufer abgestimmt sind und die Objekt- sowie Finanzierungsprüfung weit fortgeschritten ist. Eine zu frühe Beauftragung kann unnötige Notarkosten verursachen, falls der Kauf anschließend doch nicht zustande kommt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bevor der Vertragsentwurf erstellt wird, sollten sich Käufer und Verkäufer zumindest über Kaufpreis, Kaufgegenstand und wesentliche Rahmenbedingungen grundsätzlich geeinigt haben.
Teilungserklärung, WEG-Unterlagen, Mietvertrag, bekannte Sanierungen und andere kaufrelevante Informationen sollten möglichst nicht erst nach Erstellung des Vertragsentwurfs untersucht werden.
Die Finanzierung muss nicht in jedem Fall bereits endgültig ausgezahlt oder abgeschlossen sein, sollte aber so weit geklärt sein, dass der Kauf realistisch umgesetzt werden kann.
Wird ein Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs beauftragt, können Gebühren entstehen, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt.
Gerade bei Maklerverkäufen sollte eindeutig sein, ob der Käufer selbst den Notar beauftragt oder ob der Makler lediglich Kontaktdaten weiterleitet.
Der Notar gestaltet den rechtlichen Vertrag, ersetzt aber nicht die wirtschaftliche, technische oder finanzielle Prüfung der Immobilie durch den Käufer.
Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – ImmobilienkaufNotar.de – Beispiele zu Notarkosten§ 311b BGB – notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf
Solange Kaufpreis, Finanzierung oder wesentliche Objektfragen noch offen sind, sehen wir keinen Grund, bereits Kosten für einen Vertragsentwurf auszulösen.
Ist die Immobilie geprüft, der Preis abgestimmt und die Finanzierung vorbereitet, kann die zügige Beauftragung zeigen, dass der Käufer den Erwerb ernsthaft umsetzen möchte.
Erst prüfen und rechnen, dann verhandeln und schließlich den Vertragsprozess starten – nicht umgekehrt.
Wenn erst beim Lesen des Notarvertrags auffällt, dass wichtige WEG-Unterlagen oder Mietvertragsdetails noch fehlen, wurde aus unserer Sicht zu früh weitergegangen.
Eine grundsätzliche Finanzierbarkeit ist hilfreich, aber bei einem konkreten Objekt möchten wir möglichst früh wissen, ob die Bank dieses Objekt und den vereinbarten Kaufpreis tatsächlich mitträgt.
Dann geht es beim Vertragsentwurf vor allem noch um die rechtliche Umsetzung einer bereits wirtschaftlich gut geprüften Kaufentscheidung.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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