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Welche Aussagen eines Immobilienmaklers sollte ich mir vor dem Kauf schriftlich bestätigen lassen?

Kurzantwort

Schriftlich festhalten lassen sollten Sie insbesondere kaufentscheidende Angaben zu Wohnfläche, Miethöhe, Modernisierungen, Mängeln, Stellplätzen, Sondernutzungsrechten sowie bekannten Sanierungen oder Sonderumlagen. Je wichtiger eine Aussage für Kaufpreis und Wirtschaftlichkeit ist, desto weniger sollten Sie sich allein auf eine mündliche Auskunft verlassen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Wirtschaftliche Angaben dokumentieren

Bei vermieteten Wohnungen sollten insbesondere Miethöhe, Mietbeginn und gegebenenfalls weitere wesentliche Angaben zum Mietverhältnis anhand des Mietvertrags nachvollzogen werden.

Wohnfläche und Nebenflächen absichern

Aussagen zu Wohnfläche, Keller, Stellplatz, Garage oder Sondernutzungsrechten sollten möglichst durch entsprechende Objektunterlagen bestätigt werden.

Modernisierungen konkret benennen lassen

Die Aussage „umfangreich saniert“ ist wenig aussagekräftig, solange nicht feststeht, welche Bauteile wann tatsächlich erneuert wurden.

Bekannte Mängel schriftlich festhalten

Wurden Feuchtigkeit, Leitungsprobleme, Dachschäden oder andere relevante Mängel angesprochen, sollte klar dokumentiert sein, was hierzu konkret bekannt ist.

WEG-Themen besonders ernst nehmen

Aussagen wie „Es sind keine größeren Maßnahmen geplant“ sollten mit Protokollen, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan und Informationen zur Erhaltungsrücklage abgeglichen werden.

Herkunft der Information klären

Makler geben häufig Informationen des Verkäufers weiter; deshalb ist wichtig zu wissen, ob eine Aussage auf eigener Kenntnis, Verkäuferangaben oder konkreten Unterlagen beruht.

Originalunterlagen bleiben wichtiger als eine E-Mail

Eine schriftliche Maklerauskunft ist hilfreich, ersetzt aber nicht die Prüfung von Mietvertrag, Teilungserklärung, WEG-Unterlagen oder Energieausweis.

Weiterführende seriöse Quellen:§ 652 BGB – MaklervertragNotar.de – Kauf einer EigentumswohnungVerbraucherzentrale – Immobilienmakler und Maklerkosten

Aus unserer Beraterpraxis

Je kaufentscheidender eine Aussage, desto eher wollen wir sie schriftlich

Ob ein Hausflur frisch gestrichen wurde, interessiert uns weniger als die Aussage, dass keine Sonderumlage geplant oder die Wohnung für 1.000 Euro kalt vermietet sei.

Mündliche Aussagen sind schnell vergessen oder unterschiedlich verstanden

Eine kurze E-Mail schafft deutlich mehr Klarheit darüber, was tatsächlich zugesagt beziehungsweise mitgeteilt wurde.

Wir fragen gerne nach der Quelle

„Der Verkäufer sagt, das Dach sei vor fünf Jahren gemacht worden“ ist etwas anderes als eine Rechnung oder ein WEG-Beschluss über die damalige Dachsanierung.

Bei Widersprüchen verlassen wir uns auf die Originalunterlagen

Wenn Exposé, Maklerauskunft und WEG-Protokoll unterschiedliche Informationen enthalten, muss die Abweichung vor dem Kauf geklärt werden.

Besonders vorsichtig sind wir bei sehr beruhigenden Pauschalaussagen

Sätze wie „Da kommt nichts mehr“, „Die WEG ist völlig unproblematisch“ oder „Die Miete kann problemlos erhöht werden“ möchten wir konkret belegt sehen.

Schriftlichkeit schafft keine absolute Sicherheit

Sie verbessert aber die Nachvollziehbarkeit und zwingt alle Beteiligten häufig dazu, wichtige Aussagen noch einmal genauer zu prüfen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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