Kurzantwort
Schriftlich festhalten lassen sollten Sie insbesondere kaufentscheidende Angaben zu Wohnfläche, Miethöhe, Modernisierungen, Mängeln, Stellplätzen, Sondernutzungsrechten sowie bekannten Sanierungen oder Sonderumlagen. Je wichtiger eine Aussage für Kaufpreis und Wirtschaftlichkeit ist, desto weniger sollten Sie sich allein auf eine mündliche Auskunft verlassen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Bei vermieteten Wohnungen sollten insbesondere Miethöhe, Mietbeginn und gegebenenfalls weitere wesentliche Angaben zum Mietverhältnis anhand des Mietvertrags nachvollzogen werden.
Aussagen zu Wohnfläche, Keller, Stellplatz, Garage oder Sondernutzungsrechten sollten möglichst durch entsprechende Objektunterlagen bestätigt werden.
Die Aussage „umfangreich saniert“ ist wenig aussagekräftig, solange nicht feststeht, welche Bauteile wann tatsächlich erneuert wurden.
Wurden Feuchtigkeit, Leitungsprobleme, Dachschäden oder andere relevante Mängel angesprochen, sollte klar dokumentiert sein, was hierzu konkret bekannt ist.
Aussagen wie „Es sind keine größeren Maßnahmen geplant“ sollten mit Protokollen, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan und Informationen zur Erhaltungsrücklage abgeglichen werden.
Makler geben häufig Informationen des Verkäufers weiter; deshalb ist wichtig zu wissen, ob eine Aussage auf eigener Kenntnis, Verkäuferangaben oder konkreten Unterlagen beruht.
Eine schriftliche Maklerauskunft ist hilfreich, ersetzt aber nicht die Prüfung von Mietvertrag, Teilungserklärung, WEG-Unterlagen oder Energieausweis.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 652 BGB – MaklervertragNotar.de – Kauf einer EigentumswohnungVerbraucherzentrale – Immobilienmakler und Maklerkosten
Ob ein Hausflur frisch gestrichen wurde, interessiert uns weniger als die Aussage, dass keine Sonderumlage geplant oder die Wohnung für 1.000 Euro kalt vermietet sei.
Eine kurze E-Mail schafft deutlich mehr Klarheit darüber, was tatsächlich zugesagt beziehungsweise mitgeteilt wurde.
„Der Verkäufer sagt, das Dach sei vor fünf Jahren gemacht worden“ ist etwas anderes als eine Rechnung oder ein WEG-Beschluss über die damalige Dachsanierung.
Wenn Exposé, Maklerauskunft und WEG-Protokoll unterschiedliche Informationen enthalten, muss die Abweichung vor dem Kauf geklärt werden.
Sätze wie „Da kommt nichts mehr“, „Die WEG ist völlig unproblematisch“ oder „Die Miete kann problemlos erhöht werden“ möchten wir konkret belegt sehen.
Sie verbessert aber die Nachvollziehbarkeit und zwingt alle Beteiligten häufig dazu, wichtige Aussagen noch einmal genauer zu prüfen.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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