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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Punkte im Kaufvertragsentwurf sollte ich vor dem Notartermin besonders prüfen?

Kurzantwort

Vor dem Notartermin sollten insbesondere Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sowie Regelungen zu bestehenden Mietverhältnissen, Sonderumlagen und mitverkauften Bestandteilen geprüft werden. Entscheidend ist, dass der Vertragsentwurf nicht nur rechtlich korrekt formuliert ist, sondern auch tatsächlich dem entspricht, was Käufer und Verkäufer wirtschaftlich vereinbart haben. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Kaufgegenstand eindeutig kontrollieren

Bei einer Eigentumswohnung sollte geprüft werden, ob neben der Wohnung auch Keller, Stellplatz, Garage oder bestehende Sondernutzungsrechte korrekt erfasst sind; gerade Stellplätze können rechtlich separat ausgestaltet sein.

Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten abgleichen

Der vereinbarte Kaufpreis sowie sämtliche Bedingungen für seine Fälligkeit müssen mit der tatsächlich getroffenen Vereinbarung übereinstimmen.

Besitz, Nutzen und Lasten beachten

Dieser Zeitpunkt bestimmt regelmäßig, ab wann der Käufer die Immobilie wirtschaftlich übernimmt, Mieteinnahmen erhält und laufende Kosten trägt.

Bestehendes Mietverhältnis berücksichtigen

Bei einer vermieteten Kapitalanlagewohnung sollte der Vertrag die vorhandene Vermietung korrekt abbilden und eindeutig regeln, wie beispielsweise Kaution und laufende Mietzahlungen behandelt werden.

WEG-Kosten nicht vergessen

Hausgeld, Rücklagen, bereits beschlossene Sonderumlagen und mögliche WEG-Kredite sollten vor der Beurkundung bekannt sein, weil daraus erhebliche zukünftige Zahlungsverpflichtungen entstehen können.

Individuelle Vereinbarungen müssen im Vertrag auftauchen

Wurden beispielsweise Einbauten, Inventar, besondere Übergaberegelungen oder eine bestimmte Kostentragung vereinbart, sollte kontrolliert werden, ob diese Punkte tatsächlich im Entwurf enthalten sind.

Genügend Zeit zum Lesen einplanen

Bei beurkundungspflichtigen Verbraucherverträgen soll der Vertragsentwurf dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden, damit ausreichend Zeit zur Prüfung besteht.

Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer EigentumswohnungNotar.de – Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten§ 17 BeurkG – Vorbereitung und Belehrung bei der Beurkundung

Aus unserer Beraterpraxis

Wir vergleichen den Entwurf mit der tatsächlich getroffenen Einigung

Wenn beispielsweise 250.000 Euro vereinbart wurden, ein Stellplatz dazugehören soll und der Verkäufer eine bestimmte Sonderumlage übernehmen wollte, müssen genau diese Punkte im Vertragsentwurf wiederzufinden sein.

Besonders aufmerksam sind wir bei finanziellen Übergängen

Uns interessiert sehr genau, ab wann Mieteinnahmen dem Käufer zustehen und ab welchem Zeitpunkt Hausgeld und sonstige laufende Belastungen wirtschaftlich übernommen werden.

Nebenflächen dürfen nicht einfach vorausgesetzt werden

Ein Keller oder Stellplatz, der bei der Besichtigung selbstverständlich zur Wohnung zu gehören schien, sollte auch rechtlich tatsächlich vom Kauf umfasst sein.

Bei vermieteten Wohnungen schauen wir zusätzlich auf den Mieter

Mietvertrag, Kaution und Übergang der laufenden Mietzahlungen müssen zum vorgesehenen Erwerb passen.

WEG-Themen sollten vor der Unterschrift geklärt sein

Eine bereits beschlossene Sonderumlage möchten wir nicht erst nach dem Notartermin entdecken.

Fragen gehören vor die Unterschrift

Der Notar ist gerade dafür da, rechtliche Regelungen und deren Tragweite zu erläutern; offene oder unverständliche Vertragsstellen würden wir deshalb vor beziehungsweise spätestens im Beurkundungstermin ansprechen.

Beim Notartermin sollte wirtschaftlich nichts Wesentliches mehr überraschen

Unser Ziel wäre, dass die Immobilie vorher vollständig geprüft und verhandelt wurde und der Vertrag anschließend genau diese Kaufentscheidung rechtlich sauber umsetzt.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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