Kurzantwort
Nach einer mündlichen Einigung würden wir den Kaufpreis grundsätzlich nur dann erneut verhandeln, wenn anschließend wesentliche neue Informationen bekannt werden, etwa ein bislang unbekannter Sanierungsbedarf oder eine Sonderumlage. Reines Nachdrücken ohne neuen sachlichen Grund kann Vertrauen zerstören und den Verkäufer dazu bringen, sich für einen anderen Käufer zu entscheiden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Der Vertrag über den Erwerb einer Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung.
Tauchen nach der Einigung beispielsweise bisher unbekannte Schäden, hohe WEG-Kosten oder wesentliche Abweichungen von den bisherigen Angaben auf, kann eine neue Kaufpreiskalkulation sachlich gerechtfertigt sein.
Wer lediglich versucht, nach einer bereits erzielten Einigung noch einige tausend Euro herauszuholen, riskiert Glaubwürdigkeit und Abschlussbereitschaft des Verkäufers.
Eine erhebliche neue wirtschaftliche Belastung rechtfertigt eher eine erneute Verhandlung als ein kleiner Schönheitsmangel, der die Gesamtwirtschaftlichkeit kaum verändert.
Je nachvollziehbarer zusätzliche Kosten durch Unterlagen, Angebote oder WEG-Beschlüsse belegt werden können, desto sachlicher lässt sich eine Preisänderung begründen.
Lässt sich eine neu entdeckte erhebliche Belastung nicht im Kaufpreis berücksichtigen und überschreitet das Objekt dadurch die eigene wirtschaftliche Grenze, kann auch der Verzicht auf den Kauf die richtige Konsequenz sein.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 311b BGB – notarielle Beurkundung beim ImmobilienkaufNotar.de – Immobilienkauf
Wenn wir einen Preis zugesagt haben und sich anschließend nichts Wesentliches verändert, würden wir diesen Preis nicht aus taktischen Gründen wieder infrage stellen.
Wenn beispielsweise erst danach eine fünfstellige Sonderumlage oder ein erheblicher Gebäudeschaden bekannt wird, möchten wir die wirtschaftliche Situation neu bewerten dürfen.
Wir würden nicht sagen: „Wir wollen jetzt einfach noch 10.000 Euro weniger“, sondern konkret erklären, welche neue Belastung entstanden ist und wie sie unsere Kalkulation verändert.
Ein Verkäufer kann das Vertrauen verlieren und sich trotz eines etwas niedrigeren Konkurrenzangebots für einen anderen, verlässlicher wirkenden Käufer entscheiden.
Nicht jeder Kratzer, jede ältere Armatur oder jeder kleinere Reparaturbedarf rechtfertigt aus unserer Sicht eine neue Preisrunde.
Verlässlichkeit bedeutet für uns nicht, eine wirtschaftlich wesentlich schlechter gewordene Immobilie aus falsch verstandener Fairness trotzdem zum alten Preis zu kaufen.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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