Kurzantwort
Die wichtigsten Angaben im Exposé – insbesondere Wohnfläche, Baujahr, Miethöhe, Hausgeld, Energiekennwerte, Ausstattung, Stellplatz sowie Angaben zu Modernisierungen – sollten anhand der Originalunterlagen überprüft werden. Ein professionell gestaltetes Exposé ist eine wichtige Informationsquelle, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung der Immobilie und der WEG-Unterlagen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Die angegebene Wohnfläche und Zimmerzahl sollten mit vorhandenen Flächenberechnungen, Grundrissen und weiteren Objektunterlagen übereinstimmen.
Bei einer vermieteten Kapitalanlagewohnung sollten aktuelle Kaltmiete, Nebenkosten, Mietbeginn und weitere wesentliche Angaben anhand des tatsächlichen Mietvertrags überprüft werden.
Neben der genannten Gesamthöhe sollte geklärt werden, welche Bestandteile umlagefähig beziehungsweise nicht umlagefähig sind und welche Zuführung zur Erhaltungsrücklage enthalten ist.
Keller, Stellplatz, Garage, Gartenanteil oder andere Sondernutzungsrechte sollten mit Teilungserklärung, Aufteilungsplan und gegebenenfalls Grundbuch übereinstimmen; Notar.de empfiehlt insbesondere die Prüfung dieser Unterlagen vor dem Wohnungskauf.
Aussagen wie „umfangreich saniert“ oder „modernisiert“ sind erst aussagekräftig, wenn bekannt ist, welche Arbeiten wann und in welchem Umfang tatsächlich durchgeführt wurden.
Energieträger, energetischer Zustand und die im Exposé genannten Kennwerte sollten mit dem vorliegenden Energieausweis übereinstimmen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Makler Angaben des Verkäufers grundsätzlich übernehmen können und wichtige Eigenschaften deshalb möglichst anhand von Unterlagen beziehungsweise schriftlichen Bestätigungen überprüft werden sollten.
Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer EigentumswohnungVerbraucherzentrale – Informationen zu Maklern und Immobilienangaben
Wir nutzen es, um eine Immobilie schnell einzuordnen, möchten die entscheidenden Zahlen anschließend aber in den Originalunterlagen wiederfinden.
Wenn beispielsweise 800 Euro Kaltmiete genannt werden, möchten wir diese Zahl im Mietvertrag beziehungsweise in der tatsächlichen Mietzahlung nachvollziehen können.
„Kernsaniert“, „hochwertig modernisiert“ oder „Top-Zustand“ klingt gut – uns interessiert aber, ob beispielsweise Leitungen, Fenster, Heizung oder lediglich Böden und Wände erneuert wurden.
Schon eine deutlich kleinere tatsächliche Wohnfläche oder ein Stellplatz, der rechtlich anders zugeordnet ist als erwartet, kann unsere Bewertung des Kaufpreises verändern.
Wenn Exposé, Mietvertrag, Teilungserklärung oder WEG-Unterlagen unterschiedliche Angaben enthalten, möchten wir die Ursache vor dem Kauf geklärt haben.
Es dokumentiert, mit welchen Eigenschaften und Angaben die Immobilie angeboten wurde, und die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, Immobilienanzeigen und Exposés aufzubewahren.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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