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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Angaben in einem Immobilienexposé sollte ich vor dem Kauf unbedingt überprüfen?

Kurzantwort

Die wichtigsten Angaben im Exposé – insbesondere Wohnfläche, Baujahr, Miethöhe, Hausgeld, Energiekennwerte, Ausstattung, Stellplatz sowie Angaben zu Modernisierungen – sollten anhand der Originalunterlagen überprüft werden. Ein professionell gestaltetes Exposé ist eine wichtige Informationsquelle, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung der Immobilie und der WEG-Unterlagen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Wohnfläche und Grundriss abgleichen

Die angegebene Wohnfläche und Zimmerzahl sollten mit vorhandenen Flächenberechnungen, Grundrissen und weiteren Objektunterlagen übereinstimmen.

Mietangaben belegen lassen

Bei einer vermieteten Kapitalanlagewohnung sollten aktuelle Kaltmiete, Nebenkosten, Mietbeginn und weitere wesentliche Angaben anhand des tatsächlichen Mietvertrags überprüft werden.

Hausgeld nicht ungeprüft übernehmen

Neben der genannten Gesamthöhe sollte geklärt werden, welche Bestandteile umlagefähig beziehungsweise nicht umlagefähig sind und welche Zuführung zur Erhaltungsrücklage enthalten ist.

Eigentum und Nutzungsrechte kontrollieren

Keller, Stellplatz, Garage, Gartenanteil oder andere Sondernutzungsrechte sollten mit Teilungserklärung, Aufteilungsplan und gegebenenfalls Grundbuch übereinstimmen; Notar.de empfiehlt insbesondere die Prüfung dieser Unterlagen vor dem Wohnungskauf.

Modernisierungen konkret hinterfragen

Aussagen wie „umfangreich saniert“ oder „modernisiert“ sind erst aussagekräftig, wenn bekannt ist, welche Arbeiten wann und in welchem Umfang tatsächlich durchgeführt wurden.

Energieangaben mit dem Energieausweis vergleichen

Energieträger, energetischer Zustand und die im Exposé genannten Kennwerte sollten mit dem vorliegenden Energieausweis übereinstimmen.

Maklerangaben nicht mit einer Garantie verwechseln

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Makler Angaben des Verkäufers grundsätzlich übernehmen können und wichtige Eigenschaften deshalb möglichst anhand von Unterlagen beziehungsweise schriftlichen Bestätigungen überprüft werden sollten.

Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer EigentumswohnungVerbraucherzentrale – Informationen zu Maklern und Immobilienangaben

Aus unserer Beraterpraxis

Ein Exposé ist für uns der Einstieg und nicht die Beweisakte

Wir nutzen es, um eine Immobilie schnell einzuordnen, möchten die entscheidenden Zahlen anschließend aber in den Originalunterlagen wiederfinden.

Besonders wichtig sind uns die wirtschaftlichen Angaben

Wenn beispielsweise 800 Euro Kaltmiete genannt werden, möchten wir diese Zahl im Mietvertrag beziehungsweise in der tatsächlichen Mietzahlung nachvollziehen können.

Bei werblichen Begriffen werden wir konkret

„Kernsaniert“, „hochwertig modernisiert“ oder „Top-Zustand“ klingt gut – uns interessiert aber, ob beispielsweise Leitungen, Fenster, Heizung oder lediglich Böden und Wände erneuert wurden.

Kleine Abweichungen können größere Folgen haben

Schon eine deutlich kleinere tatsächliche Wohnfläche oder ein Stellplatz, der rechtlich anders zugeordnet ist als erwartet, kann unsere Bewertung des Kaufpreises verändern.

Widersprüche sind für uns ein Grund zum Nachfragen

Wenn Exposé, Mietvertrag, Teilungserklärung oder WEG-Unterlagen unterschiedliche Angaben enthalten, möchten wir die Ursache vor dem Kauf geklärt haben.

Deshalb speichern wir das Exposé auch ab

Es dokumentiert, mit welchen Eigenschaften und Angaben die Immobilie angeboten wurde, und die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, Immobilienanzeigen und Exposés aufzubewahren.

Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.

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