Kurzantwort
Weichen Angaben im Exposé von Mietvertrag, Teilungserklärung, WEG-Unterlagen, Flächenberechnung oder anderen Originaldokumenten ab, sollte die Ursache vor dem Kauf eindeutig geklärt werden. Je stärker die Abweichung Kaufpreis, Mietertrag oder rechtliche Nutzung beeinflusst, desto wichtiger ist eine schriftliche Klarstellung. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei widersprüchlichen Angaben sollte zunächst geprüft werden, was sich aus den maßgeblichen Unterlagen tatsächlich ergibt.
Weicht die im Exposé genannte Wohnfläche deutlich von vorhandenen Berechnungen oder Plänen ab, kann dies sowohl die Kaufpreisbewertung als auch die Renditekennzahlen verändern.
Die tatsächlich vereinbarte Kaltmiete, Nebenkosten und sonstige Regelungen sollten aus dem Mietvertrag hervorgehen und nicht allein aus einer Exposé-Tabelle übernommen werden.
Ob Keller, Stellplatz oder Gartenfläche tatsächlich zur Wohnung gehören beziehungsweise als Sondernutzungsrecht bestehen, ergibt sich nicht zuverlässig aus einer werblichen Objektbeschreibung, sondern aus den rechtlich maßgeblichen Unterlagen.
Steht im Exposé beispielsweise „Dach erneuert“, während WEG-Protokolle nur einzelne Reparaturen dokumentieren, sollte genau geklärt werden, welche Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde.
Makler oder Verkäufer sollten möglichst nachvollziehbar mitteilen, welche Angabe richtig ist und worauf diese beruht.
Verändert die korrigierte Information Wohnfläche, Miete, Zustand oder zukünftige Kosten wesentlich, sollte auch das bisherige Kaufpreisangebot neu geprüft werden.
Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer Eigentumswohnung§ 434 BGB – SachmangelVerbraucherzentrale – Informationen rund um den Immobilienkauf
Wenn im Exposé 70 Quadratmeter stehen und die vorhandene Berechnung nur 64 Quadratmeter ausweist, möchten wir nicht einfach hoffen, dass die größere Zahl richtig ist.
Eine kleinere Fläche, niedrigere Miete oder zusätzliche Kosten können den wirtschaftlich sinnvollen Kaufpreis verändern.
Wenn eine Wohnung mit 900 Euro Kaltmiete angeboten wird, der Mietvertrag aber nur 820 Euro ausweist, verändert das unmittelbar unsere Renditekalkulation.
Ein Stellplatz, den der Verkäufer „immer genutzt“ hat, ist für uns nicht automatisch dasselbe wie ein rechtlich gesicherter Stellplatz.
Ein Zahlendreher oder eine veraltete Angabe muss kein grundsätzliches Problem sein, solange die Abweichung transparent erklärt und korrigiert wird.
Wenn Wohnfläche, Miete, Sanierungsstand und WEG-Angaben gleichzeitig nicht sauber zusammenpassen, steigt für uns der Prüfbedarf deutlich.
Wir möchten eine Immobilie auf Basis belastbarer Tatsachen kaufen und nicht auf Grundlage der günstigsten Interpretation widersprüchlicher Angaben.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
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