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Was sollte ich tun, wenn Angaben im Exposé und in den Objektunterlagen voneinander abweichen?

Kurzantwort

Weichen Angaben im Exposé von Mietvertrag, Teilungserklärung, WEG-Unterlagen, Flächenberechnung oder anderen Originaldokumenten ab, sollte die Ursache vor dem Kauf eindeutig geklärt werden. Je stärker die Abweichung Kaufpreis, Mietertrag oder rechtliche Nutzung beeinflusst, desto wichtiger ist eine schriftliche Klarstellung. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Originalunterlagen zuerst heranziehen

Bei widersprüchlichen Angaben sollte zunächst geprüft werden, was sich aus den maßgeblichen Unterlagen tatsächlich ergibt.

Wohnfläche besonders ernst nehmen

Weicht die im Exposé genannte Wohnfläche deutlich von vorhandenen Berechnungen oder Plänen ab, kann dies sowohl die Kaufpreisbewertung als auch die Renditekennzahlen verändern.

Mietangaben mit dem Mietvertrag abgleichen

Die tatsächlich vereinbarte Kaltmiete, Nebenkosten und sonstige Regelungen sollten aus dem Mietvertrag hervorgehen und nicht allein aus einer Exposé-Tabelle übernommen werden.

Eigentumsrechte eindeutig klären

Ob Keller, Stellplatz oder Gartenfläche tatsächlich zur Wohnung gehören beziehungsweise als Sondernutzungsrecht bestehen, ergibt sich nicht zuverlässig aus einer werblichen Objektbeschreibung, sondern aus den rechtlich maßgeblichen Unterlagen.

Sanierungsangaben hinterfragen

Steht im Exposé beispielsweise „Dach erneuert“, während WEG-Protokolle nur einzelne Reparaturen dokumentieren, sollte genau geklärt werden, welche Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde.

Abweichungen schriftlich erklären lassen

Makler oder Verkäufer sollten möglichst nachvollziehbar mitteilen, welche Angabe richtig ist und worauf diese beruht.

Kaufpreis gegebenenfalls neu bewerten

Verändert die korrigierte Information Wohnfläche, Miete, Zustand oder zukünftige Kosten wesentlich, sollte auch das bisherige Kaufpreisangebot neu geprüft werden.

Weiterführende seriöse Quellen:Notar.de – Kauf einer Eigentumswohnung§ 434 BGB – SachmangelVerbraucherzentrale – Informationen rund um den Immobilienkauf

Aus unserer Beraterpraxis

Widersprüche sind für uns kein Detail

Wenn im Exposé 70 Quadratmeter stehen und die vorhandene Berechnung nur 64 Quadratmeter ausweist, möchten wir nicht einfach hoffen, dass die größere Zahl richtig ist.

Wir klären zuerst die Fakten und rechnen danach neu

Eine kleinere Fläche, niedrigere Miete oder zusätzliche Kosten können den wirtschaftlich sinnvollen Kaufpreis verändern.

Besonders kritisch sind Abweichungen bei Erträgen

Wenn eine Wohnung mit 900 Euro Kaltmiete angeboten wird, der Mietvertrag aber nur 820 Euro ausweist, verändert das unmittelbar unsere Renditekalkulation.

Bei Nebenflächen schauen wir auf die rechtliche Zuordnung

Ein Stellplatz, den der Verkäufer „immer genutzt“ hat, ist für uns nicht automatisch dasselbe wie ein rechtlich gesicherter Stellplatz.

Kleine Fehler können vorkommen

Ein Zahlendreher oder eine veraltete Angabe muss kein grundsätzliches Problem sein, solange die Abweichung transparent erklärt und korrigiert wird.

Mehrere Widersprüche hintereinander machen uns vorsichtiger

Wenn Wohnfläche, Miete, Sanierungsstand und WEG-Angaben gleichzeitig nicht sauber zusammenpassen, steigt für uns der Prüfbedarf deutlich.

Erst nach der Klärung entscheiden wir weiter

Wir möchten eine Immobilie auf Basis belastbarer Tatsachen kaufen und nicht auf Grundlage der günstigsten Interpretation widersprüchlicher Angaben.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

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