Kurzantwort
Ein Grundriss sollte mit der tatsächlichen Raumaufteilung, der angegebenen Wohnfläche und möglichst auch mit dem Aufteilungsplan beziehungsweise vorhandenen Bauunterlagen übereinstimmen. Auffällig sind insbesondere fehlende Räume, unklare Flächenangaben, nicht dargestellte Dachschrägen oder Umbauten, die sich in den Unterlagen nicht nachvollziehen lassen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Zimmerzahl, Raumbezeichnungen und Gesamtfläche sollten grundsätzlich mit Exposé, Wohnflächenberechnung und tatsächlicher Besichtigung zusammenpassen.
Fehlen sämtliche Maße oder wirken Raumproportionen im Grundriss deutlich anders als bei der Besichtigung, sollte nach einer detaillierteren Unterlage gefragt werden.
Gerade bei Dachgeschosswohnungen beeinflussen Schrägen die tatsächliche Nutzbarkeit und können auch für die Wohnflächenberechnung relevant sein. (gesetze-im-internet.de)
Ihre Flächen werden nach der Wohnflächenverordnung grundsätzlich nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet und sollten deshalb nicht wie vollwertige Innenräume behandelt werden. (gesetze-im-internet.de)
Wurden Wände versetzt, Räume verbunden oder zusätzliche Zimmer geschaffen, sollte geklärt werden, ob der gezeigte Grundriss den tatsächlichen und gegebenenfalls genehmigten Zustand wiedergibt.
Der grafisch schön aufbereitete Exposé-Grundriss dient der Vermarktung, während für die rechtliche Zuordnung bei Eigentumswohnungen insbesondere Teilungserklärung und Aufteilungsplan maßgeblich sind. (notar.de)
Unstimmigkeiten zwischen Grundriss, Flächenberechnung, Aufteilungsplan und Realität sollten vor dem Kauf geklärt werden, weil sie Kaufpreis, Nutzung und rechtliche Einordnung beeinflussen können.
Weiterführende seriöse Quellen:Wohnflächenverordnung – WoFlV§ 4 WoFlV – Anrechnung von GrundflächenNotar.de – Kauf einer Eigentumswohnung
Wir nutzen ihn nicht nur zur Orientierung, sondern prüfen damit Möblierbarkeit, Raumgrößen und die tatsächliche Nutzbarkeit der Wohnung.
Wenn vor Ort ein Raum anders geschnitten ist oder eine Wand fehlt, möchten wir wissen, wann und warum der Umbau erfolgt ist.
Eine große Bodenfläche kann attraktiv wirken, obwohl wegen Dachschrägen deutlich weniger Fläche voll nutzbar ist.
Ein großer Balkon ist ein Pluspunkt, sollte aber nicht dazu führen, dass die Wohnung auf dem Papier größer erscheint, als sie innen tatsächlich ist.
Dann möchten wir lieber den ursprünglichen Aufteilungsplan, eine Wohnflächenberechnung oder andere belastbare Unterlagen sehen.
Exposé, Grundriss, Wohnfläche, Aufteilungsplan und tatsächliche Wohnung sollten dieselbe Immobilie beschreiben – nicht fünf leicht unterschiedliche Versionen davon.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
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