Kurzantwort
Vor dem Kauf sollten Sie insbesondere Mietvertrag, aktuelle Nettokaltmiete, Mietbeginn, Kaution, Vertragsart, relevante Nebenabreden sowie bekannte Mietrückstände oder laufende Streitigkeiten kennen. Entscheidend sind die wirtschaftlichen und vertraglichen Informationen zum Mietverhältnis – nicht unnötige private Details über den Mieter. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Neben dem ursprünglichen Mietvertrag sollten auch Nachträge, spätere Vereinbarungen und dokumentierte Mieterhöhungen vorliegen.
Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung beziehungsweise -pauschale und die tatsächlich geschuldete Gesamtmiete sollten eindeutig feststehen.
Staffel- oder Indexmiete, Befristungen und besondere Vereinbarungen können die zukünftigen Möglichkeiten und Pflichten des Vermieters wesentlich beeinflussen.
Für den Käufer kann relevant sein, ob gegenwärtig Mietrückstände oder andere konkrete Zahlungsprobleme bestehen; pauschale persönliche Bewertungen des Mieters sind dagegen wenig hilfreich.
Höhe und Form der Mietsicherheit sowie ihr tatsächlicher Bestand sollten geklärt werden, denn beim Eigentumsübergang tritt der Erwerber grundsätzlich auch in die mit der Mietsicherheit verbundenen Rechte und Pflichten ein.
Laufende Auseinandersetzungen über Mietminderungen, Mängel, Betriebskosten oder andere mietvertragliche Themen können für die zukünftige Vermietersituation wirtschaftlich relevant sein.
Personenbezogene Informationen sollten auf das für die Kaufprüfung erforderliche Maß beschränkt bleiben; die DSGVO verlangt insbesondere Datenminimierung und Zweckbindung.
Beim Verkauf vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber grundsätzlich anstelle des bisherigen Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete§ 566a BGB – Mietsicherheit beim Eigentümerwechsel§ 551 BGB – MietsicherheitEU-Kommission – Grundsätze der Datenminimierung nach der DSGVO
Für die Kapitalanlage möchten wir wissen, welche Miete vereinbart wurde, welche besonderen Regelungen bestehen und ob das Mietverhältnis wirtschaftlich ordentlich funktioniert.
Ein bestehendes Mietverhältnis erspart zunächst die Suche nach einem neuen Mieter und ermöglicht vom ersten Tag an laufende Einnahmen.
Wir möchten lieber einen nachvollziehbaren Mietvertrag und einen geklärten Zahlungsstatus als eine subjektive Einschätzung des Verkäufers.
Ein einmal verspäteter Zahlungseingang ist etwas anderes als ein dauerhaft problematisches Mietverhältnis mit erheblichen offenen Forderungen.
Ein ungewöhnlich niedriger Mietzins, langfristige Sonderrechte oder Nebenabreden können die Wirtschaftlichkeit stärker beeinflussen als der persönliche Eindruck des Mieters.
Beim Kauf einer vermieteten Wohnung erwerben wir nicht nur vier Wände, sondern übernehmen grundsätzlich auch die bestehende Vermieterposition mit ihren Rechten und Pflichten.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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