Kurzantwort
Eine im Exposé angegebene Soll-Miete sollte nicht als sicherer zukünftiger Ertrag übernommen werden, sondern anhand des bestehenden Mietvertrags, der örtlichen Vergleichsmiete, vergleichbarer Neuvermietungen und der rechtlichen Erhöhungsmöglichkeiten geprüft werden. Je stärker die Wirtschaftlichkeit des Kaufs von einer erst zukünftig erreichbaren Miete abhängt, desto vorsichtiger würden wir kalkulieren. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Bei einer vermieteten Wohnung ist zunächst entscheidend, welche Nettokaltmiete der bestehende Mieter aktuell tatsächlich schuldet.
Eine im Exposé genannte höhere Soll-Miete beschreibt lediglich eine Annahme darüber, was zukünftig möglicherweise erzielt werden könnte.
Bei bestehenden Mietverhältnissen kann insbesondere der örtliche Mietspiegel wichtige Hinweise liefern; Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete richten sich unter anderem nach § 558 BGB.
Auch wenn der Markt grundsätzlich eine höhere Miete hergeben würde, können gesetzliche Begrenzungen bei bestehenden Mietverhältnissen oder bei einer Neuvermietung die tatsächlich durchsetzbare Miethöhe einschränken.
Aktuelle Wohnungsinserate zeigen Angebotsmieten und nicht zwingend die später tatsächlich vereinbarten Mieten.
Eine modernisierte Wohnung mit Balkon, Aufzug und hochwertigem Bad kann eine andere Marktmiete erzielen als eine äußerlich ähnliche, aber deutlich einfachere Wohnung.
Je mehr eine Immobilie erst durch zukünftige Mietsteigerungen attraktiv wird, desto stärker hängt die Wirtschaftlichkeit von Annahmen ab, die noch nicht eingetreten sind.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete§ 556d BGB – zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten WohnungsmärktenBundesministerium der Justiz – Bürgerliches Gesetzbuch, Mietrecht
Wenn heute 750 Euro Miete gezahlt werden und im Exposé 950 Euro Soll-Miete steht, rechnen wir nicht automatisch mit den 950 Euro.
Hat der Makler Vergleichswohnungen ausgewertet, einen Mietspiegel herangezogen oder lediglich einen möglichst attraktiven Wert in die Kalkulation geschrieben?
Je größer der Abstand zwischen Ist- und Soll-Miete ist, desto genauer möchten wir rechtliche und marktseitige Voraussetzungen prüfen.
Eine Miete, die bei einem zukünftigen Mieter eventuell erreichbar wäre, kann bei einem bestehenden Mietverhältnis möglicherweise erst deutlich später oder gar nicht vollständig durchsetzbar sein.
Wenn die Immobilie bereits mit der heutigen Miete wirtschaftlich vernünftig funktioniert, betrachten wir spätere Mietsteigerungen eher als zusätzliche Chance.
Muss erst eine deutlich höhere zukünftige Miete eintreten, damit Kaufpreis und Rendite vernünftig aussehen, wäre uns die Kalkulation regelmäßig zu optimistisch.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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