Kurzantwort
Mietrückstände sind ein wichtiges Warnsignal, weil sie auf ein erhöhtes zukünftiges Mietausfall- und Konfliktrisiko hinweisen können. Vor dem Kauf sollte genau geklärt werden, wie hoch die Rückstände sind, seit wann sie bestehen, warum sie entstanden sind und ob bereits rechtliche Schritte laufen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Ein einmalig verspäteter Zahlungseingang ist anders zu bewerten als mehrere Monatsmieten, die über längere Zeit offenstehen.
Mietrückstände können aus finanziellen Problemen des Mieters entstehen, aber auch mit einer Mietminderung oder einem Streit über Mängel beziehungsweise Betriebskosten zusammenhängen.
Eine nachvollziehbare Aufstellung der Soll- und Ist-Zahlungen hilft zu erkennen, ob es sich um einen Einzelfall oder ein wiederkehrendes Zahlungsverhalten handelt.
Bestehen bereits Mahnungen, Kündigungen, Räumungsklagen oder sonstige Auseinandersetzungen, sollte der Käufer Umfang und Stand des Verfahrens vor dem Erwerb kennen.
Das BGB enthält zwar Kündigungsmöglichkeiten bei erheblichen Zahlungsrückständen, deren Voraussetzungen und Folgen hängen aber vom konkreten Einzelfall ab. (gesetze-im-internet.de)
Vor dem Eigentumsübergang entstandene Mietforderungen gehen nicht allein durch den Immobilienkauf automatisch in jeder Hinsicht auf den Erwerber über; im Kaufvertrag sollte deshalb eindeutig geregelt werden, wie bestehende Rückstände behandelt werden.
Bei einem bereits problematischen Zahlungsverlauf sollten mögliche Mietausfälle, Rechtskosten und zeitliche Verzögerungen in der Risikobewertung berücksichtigt werden.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung§ 569 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung von Wohnraum§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete
Wer eine vermietete Wohnung kauft, möchte laufende Einnahmen übernehmen – nicht unmittelbar ein Inkassoproblem.
Eine einzelne verspätete Zahlung würden wir wesentlich entspannter bewerten als ständig wechselnde Rückstände über viele Monate.
Wenn der Mieter wegen eines ernsthaften, noch ungeklärten Mangels mindert, ist die Situation anders als bei dauerhaft fehlender Zahlungsfähigkeit.
Wir möchten Mietkonto, Schriftverkehr und gegebenenfalls bereits eingeleitete rechtliche Schritte nachvollziehen können.
Vor dem Kauf muss klar sein, welche Forderungen beim Verkäufer verbleiben, welche gegebenenfalls übertragen werden und welche Zahlungen künftig dem neuen Eigentümer zustehen.
Wenn wir ein erhöhtes Mietausfall-, Rechts- oder Räumungsrisiko übernehmen sollen, betrachten wir die Wohnung wirtschaftlich anders als ein Objekt mit einem seit Jahren störungsfrei zahlenden Mieter.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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