Kurzantwort
Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu unterschreiben. Verweigert er die Unterschrift, sollten Sie den Zustand der Wohnung trotzdem möglichst vollständig mit Fotos, Videos und idealerweise einem Zeugen dokumentieren. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Weder Mieter noch Vermieter haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die andere Seite ein Übergabeprotokoll erstellt oder unterschreibt; Besonderheiten können sich aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergeben.
Verweigert der Mieter die Unterschrift, würden wir den Zustand der Wohnung trotzdem Raum für Raum schriftlich festhalten.
Gerade bei einer verweigerten Unterschrift empfiehlt es sich, eine weitere Person zur Übergabe mitzunehmen, die den festgestellten Zustand später bezeugen kann.
Beschädigungen, Böden, Wände, Türen, Fenster und andere Auffälligkeiten sollten zusätzlich ausführlich fotografiert beziehungsweise gefilmt werden.
Werden bei der Rückgabe erkennbare Schäden festgestellt, sollten Sie diese unmittelbar dokumentieren und gegenüber dem Mieter deutlich machen, dass Sie sich entsprechende Ansprüche vorbehalten.
Ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll besitzt erhebliche Beweiswirkung hinsichtlich des darin festgehaltenen Wohnungszustands, weshalb beide Seiten den Inhalt vor der Unterschrift sorgfältig prüfen sollten.
Wenn ein Mieter das Protokoll nicht unterschreiben möchte, würden wir darüber nicht lange diskutieren oder versuchen, ihn unter Druck zu setzen. Stattdessen würden wir sofort auf besonders gründliche Beweissicherung umschalten. Nehmen Sie möglichst einen neutralen Zeugen hinzu und fotografieren Sie jeden festgestellten Schaden sowohl im Überblick als auch aus der Nähe. Gerade beim Auszug kann später darüber gestritten werden, ob ein Kratzer, eine beschädigte Tür oder ein Fleck tatsächlich vorhanden war und wie groß der Schaden gewesen ist. Je weniger schriftliche Übereinstimmung zwischen Mieter und Vermieter besteht, desto wertvoller werden deshalb Fotos, Videos und Zeugen.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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