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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Darf ich die Kontaktdaten eines guten Mietinteressenten für eine spätere Wohnung aufbewahren?

Kurzantwort

Ja, wenn der Mietinteressent ausdrücklich damit einverstanden ist, dass Sie seine Kontaktdaten für mögliche spätere Wohnungsangebote aufbewahren, ist dies grundsätzlich möglich. Sie sollten dabei nur die hierfür tatsächlich benötigten Daten speichern und die Einwilligung nachvollziehbar dokumentieren. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Nach der ursprünglichen Absage endet zunächst der Zweck

Wurde die Wohnung anderweitig vergeben, dürfen personenbezogene Bewerberdaten grundsätzlich nicht einfach unbegrenzt weitergespeichert werden, weil Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie sie für ihren jeweiligen Zweck erforderlich sind.

Für spätere Wohnungen kann ein neuer Zweck entstehen

Sagt ein guter Bewerber beispielsweise: „Bitte melden Sie sich, wenn eine andere Wohnung frei wird“, können seine Daten mit entsprechender Einwilligung für diesen neuen Zweck weitergespeichert werden.

Die Einwilligung sollte eindeutig sein

Die Einwilligung muss freiwillig, für einen bestimmten Zweck und nachvollziehbar erfolgen und kann vom Mietinteressenten grundsätzlich wieder widerrufen werden.

Nicht die komplette Bewerbungsmappe auf Vorrat behalten

Wenn für einen späteren Kontakt lediglich Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und vielleicht einige Wohnungswünsche benötigt werden, sollten Sie nicht automatisch alte Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder umfangreiche Bonitätsunterlagen weiter speichern, denn die DSGVO verlangt Datenminimierung.

Bei einer neuen konkreten Wohnung erneut prüfen

Wird später tatsächlich eine passende Wohnung frei, können notwendige aktuelle Bonitäts- und Einkommensunterlagen erneut im Rahmen des neuen Auswahlverfahrens eingeholt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Gute Mietinteressenten würden wir nicht einfach vergessen

Wenn wir bei einer Vermietung zwei oder drei wirklich gute und solvente Bewerber hätten, aber nur einer die Wohnung bekommen kann, würden wir die anderen durchaus fragen, ob wir ihre Kontaktdaten für eine später frei werdende Wohnung behalten dürfen. Gerade bei mehreren Kapitalanlageimmobilien kann daraus irgendwann sehr schnell ein neuer guter Mietvertrag entstehen. Wir würden dafür aber keine komplette Bewerbungsakte jahrelang archivieren, sondern nur die wirklich benötigten Kontaktdaten und vielleicht einige Eckdaten zur gesuchten Wohnung behalten. Das finden wir sowohl datenschutzrechtlich sauberer als auch organisatorisch wesentlich übersichtlicher.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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