Kurzantwort
Sind mehrere Mietinteressenten wirtschaftlich ähnlich geeignet, müssen Sie nicht automatisch den Bewerber mit dem höchsten Einkommen auswählen. Sie können weitere sachliche Kriterien wie Haushaltsgröße, gewünschten Einzugstermin, Vollständigkeit der Unterlagen und den Gesamteindruck der Zuverlässigkeit berücksichtigen, müssen dabei aber gesetzliche Diskriminierungsverbote beachten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Wenn mehrere Bewerber die Miete nachvollziehbar dauerhaft bezahlen können, darf die Entscheidung grundsätzlich auch anhand weiterer sachlicher Kriterien getroffen werden.
Die Zahl der einziehenden Personen kann für die Vermietungsentscheidung relevant sein, während unnötige persönliche Informationen nicht erhoben werden sollten. (datenschutzkonferenz-online.de)
Ein passender Einzugstermin, vollständig vorgelegte Unterlagen und eine zuverlässige Kommunikation können bei ansonsten vergleichbaren Bewerbern vernünftige Entscheidungskriterien sein.
Bei der Wohnungsvermietung sind insbesondere die Benachteiligungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten; besonders weitreichend ist der Schutz vor Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft. (gesetze-im-internet.de)
Auch bei mehreren Bewerbern sollten Sie nur personenbezogene Daten erheben und für Ihre Entscheidung verwenden, an denen ein berechtigtes Interesse besteht beziehungsweise die für das Mietverhältnis erforderlich sind. (datenschutzkonferenz-online.de)
Wenn drei Bewerber ein stabiles Einkommen, gute Bonität und vollständige Unterlagen haben, würden wir nicht versuchen, mathematisch den vermeintlich perfekten Mieter zu berechnen. Dann würden wir beispielsweise darauf achten, ob Haushaltsgröße und Wohnung gut zusammenpassen, wann der Interessent einziehen möchte und wie zuverlässig die Kommunikation bisher funktioniert hat. Auch ein persönlicher sympathischer Eindruck darf für uns eine Rolle spielen, sollte aber nicht dazu führen, sachliche Bonitätskriterien über Bord zu werfen. Umgekehrt würden wir nicht automatisch den Bewerber mit 6.000 Euro Nettoeinkommen nehmen, wenn ein anderer mit 4.500 Euro genauso problemlos die Miete tragen kann und insgesamt besser zur konkreten Vermietung passt. Wenn mehrere Bewerber wirklich gut sind, ist das für einen Vermieter letztlich ein Luxusproblem.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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