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Wie lange darf ich Unterlagen abgelehnter Mietinteressenten aufbewahren?

Kurzantwort

Grundsätzlich sollten Sie die Bewerbungsunterlagen abgelehnter Mietinteressenten löschen, sobald die Wohnung an einen anderen Bewerber vergeben und das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Eine längere Speicherung kann nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, beispielsweise wenn eine konkrete rechtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Nach Abschluss der Vermietung grundsätzlich löschen

Personenbezogene Daten abgelehnter Mietinteressenten werden für den ursprünglichen Zweck grundsätzlich nicht mehr benötigt, sobald der Mietvertrag mit einem anderen Bewerber abgeschlossen wurde.

Nicht einfach vorsorglich jahrelang speichern

Gehaltsabrechnungen, Bonitätsnachweise, Selbstauskünfte und andere Bewerbungsunterlagen sollten deshalb nicht vorsorglich in einem dauerhaften Interessentenarchiv verbleiben.

Ausnahme bei konkret drohendem Rechtsstreit

Eine längere Speicherung kann zulässig sein, wenn tatsächlich eine rechtliche Auseinandersetzung mit einem abgelehnten Bewerber ansteht oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Keine „schwarze Liste“ führen

Die Datenschutzkonferenz hält Listen mit vermeintlich auffälligen Mietinteressenten, die für spätere Bewerbungen weitergeführt werden, grundsätzlich für unzulässig.

Speicherung für eine andere Wohnung nur mit entsprechender Grundlage

Möchte ein Interessent ausdrücklich auch bei später frei werdenden Wohnungen berücksichtigt werden, kann eine weitere Speicherung zu diesem neuen Zweck in Betracht kommen.

Aus unserer Beraterpraxis

Nach der Entscheidung den Schreibtisch wieder aufräumen

Bei zehn oder zwanzig Bewerbern kommen schnell sehr sensible Unterlagen zusammen – Gehaltsabrechnungen, Bonitätsinformationen und teilweise sogar Steuerunterlagen. Sobald wir uns für einen Mieter entschieden haben, würden wir die Unterlagen der anderen Bewerber deshalb nicht einfach für alle Fälle auf dem Computer liegen lassen. Das reduziert Datenschutzrisiken und sorgt gleichzeitig für Ordnung. Wer ausdrücklich bei einer späteren Wohnung noch einmal berücksichtigt werden möchte, ist natürlich ein anderer Fall.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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