Kurzantwort
Nein, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sollten Sie bei der Wohnungsvermietung nicht zur zwingenden Voraussetzung machen, denn der bisherige Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen. Für die Prüfung der bisherigen Mietzahlungen können stattdessen andere geeignete Nachweise verwendet werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter seinem bisherigen Mieter grundsätzlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen muss.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden folgern daraus, dass eine solche Bescheinigung auch bei der Bewerbung um eine neue Wohnung nicht zwingend vom Mietinteressenten verlangt werden sollte.
Als Alternative können beispielsweise Zahlungsquittungen des bisherigen Vermieters oder geeignete geschwärzte Kontoauszüge zusammen mit Angaben zum bisherigen Mietverhältnis die geleisteten Mietzahlungen dokumentieren.
Legt ein Mietinteressent eine bereits vorhandene Mietschuldenfreiheitsbescheinigung freiwillig vor, kann sie eine zusätzliche Information bei der Bonitätsprüfung darstellen.
Kann ein Bewerber keine solche Bescheinigung vorlegen, sollte daraus deshalb nicht automatisch geschlossen werden, dass Mietschulden bestehen oder der bisherige Vermieter Probleme mit ihm hatte.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung klingt zunächst nach einem hervorragenden Sicherheitsinstrument, ist in der Praxis aber weniger aussagekräftig, als der Name vermuten lässt. Wenn ein guter Mietinteressent keine Bescheinigung vorlegen kann, würden wir ihn deshalb keinesfalls automatisch aussortieren. Viel wichtiger wären uns nachvollziehbare Einkommensnachweise, eine geeignete Bonitätsauskunft und insgesamt widerspruchsfreie Angaben. Wenn zusätzlich freiwillig eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorhanden ist, nehmen wir sie natürlich gerne als weiteren Baustein zur Kenntnis.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!