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Darf ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Mietinteressenten verlangen?

Kurzantwort

Nein, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sollten Sie bei der Wohnungsvermietung nicht zur zwingenden Voraussetzung machen, denn der bisherige Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen. Für die Prüfung der bisherigen Mietzahlungen können stattdessen andere geeignete Nachweise verwendet werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Der Vorvermieter muss keine Bescheinigung ausstellen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter seinem bisherigen Mieter grundsätzlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen muss.

Deshalb nicht zur Pflichtunterlage machen

Die Datenschutzaufsichtsbehörden folgern daraus, dass eine solche Bescheinigung auch bei der Bewerbung um eine neue Wohnung nicht zwingend vom Mietinteressenten verlangt werden sollte.

Andere Nachweise sind möglich

Als Alternative können beispielsweise Zahlungsquittungen des bisherigen Vermieters oder geeignete geschwärzte Kontoauszüge zusammen mit Angaben zum bisherigen Mietverhältnis die geleisteten Mietzahlungen dokumentieren.

Freiwillige Vorlage ist etwas anderes

Legt ein Mietinteressent eine bereits vorhandene Mietschuldenfreiheitsbescheinigung freiwillig vor, kann sie eine zusätzliche Information bei der Bonitätsprüfung darstellen.

Fehlende Bescheinigung ist kein Warnsignal

Kann ein Bewerber keine solche Bescheinigung vorlegen, sollte daraus deshalb nicht automatisch geschlossen werden, dass Mietschulden bestehen oder der bisherige Vermieter Probleme mit ihm hatte.

Aus unserer Beraterpraxis

Wir würden darauf nicht bestehen

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung klingt zunächst nach einem hervorragenden Sicherheitsinstrument, ist in der Praxis aber weniger aussagekräftig, als der Name vermuten lässt. Wenn ein guter Mietinteressent keine Bescheinigung vorlegen kann, würden wir ihn deshalb keinesfalls automatisch aussortieren. Viel wichtiger wären uns nachvollziehbare Einkommensnachweise, eine geeignete Bonitätsauskunft und insgesamt widerspruchsfreie Angaben. Wenn zusätzlich freiwillig eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorhanden ist, nehmen wir sie natürlich gerne als weiteren Baustein zur Kenntnis.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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