Kurzantwort
Eine hundertprozentige Sicherheit gegen zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Mieter gibt es nicht, aber eine systematische Bonitätsprüfung kann das Risiko deutlich reduzieren. Besonders wichtig sind eine zulässige Mieterselbstauskunft, ein plausibles Einkommen, geeignete Einkommensnachweise und eine auf das Mietverhältnis zugeschnittene Bonitätsauskunft. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Sie dürfen von ernsthaften Mietinteressenten Informationen verlangen, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis tatsächlich erforderlich sind; dazu gehören unter anderem Angaben zum Beruf, zum Arbeitgeber und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wobei Datenschutz und Zeitpunkt der Abfrage beachtet werden müssen.
Wenn Sie sich grundsätzlich für einen Interessenten entschieden haben, können Sie unmittelbar vor Vertragsabschluss beispielsweise Gehaltsabrechnungen, geeignete Kontoauszüge oder einen Einkommensteuerbescheid als Nachweis verlangen, wobei nicht benötigte Angaben geschwärzt werden können.
Sie können einen für die Wohnungsvermietung geeigneten Bonitätsnachweis verlangen, sollten aber nicht die umfangreiche vollständige DSGVO-Selbstauskunft einer Auskunftei anfordern, weil diese wesentlich mehr persönliche Informationen enthalten kann als für die Vermietung erforderlich sind.
Fragen nach einem noch laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren oder nach bestimmten aktuellen beziehungsweise zeitnahen erheblichen Mietzahlungsproblemen können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein; pauschale Nachforschungen über das gesamte Privatleben sind dagegen nicht erlaubt.
Der bisherige Vermieter muss seinem Mieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen, weshalb die Datenschutzkonferenz davon abrät, eine solche Bescheinigung zwingend vom neuen Mietinteressenten zu verlangen.
Einkommen, Bonität und die Fähigkeit, die vereinbarte Miete dauerhaft zu bezahlen, sind sachliche Auswahlkriterien; bei der Mieterauswahl müssen gleichzeitig die gesetzlichen Diskriminierungsverbote beachtet werden.
Ein sympathischer Eindruck bei der Besichtigung ist schön, ersetzt für uns aber niemals eine vernünftige Bonitätsprüfung. Wir würden uns insbesondere ansehen, ob Miete und Einkommen in einem plausiblen Verhältnis stehen und ob die vorgelegten Unterlagen insgesamt ein stimmiges Bild ergeben. Auffällige Widersprüche zwischen Selbstauskunft, Einkommen und Unterlagen würden wir lieber einmal zu viel hinterfragen als später über Monate einer ausbleibenden Miete hinterherzulaufen. Gleichzeitig würden wir einen Bewerber nicht deshalb aussortieren, weil irgendein einzelnes Detail ungewöhnlich erscheint – entscheidend ist das Gesamtbild. Auch eine Kaution von drei Monatsmieten ist nur ein Sicherheitspolster und verhindert keinen problematischen Mietverlauf.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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