34 Fragen in diesem Themenbereich
Die Nettokaltmiete ist das Entgelt für die reine Überlassung der Wohnung. Zusammen mit den kalten Betriebskosten ergibt sich die Bruttokaltmiete; werden zusätzlich …
Antwort lesenErhält der Wohnungsmieter die Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der gesetzlichen Zwölf-Monats-Frist, kann der Vermieter eine daraus resultierende …
Antwort lesenDie Zwölf-Monats-Frist beginnt mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Wird beispielsweise über das Kalenderjahr 2026 abgerechnet, muss dem Mieter die …
Antwort lesenIm Streitfall muss grundsätzlich der Vermieter beweisen, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter rechtzeitig zugegangen ist. Besonders belastbar sind …
Antwort lesenBestreitet der Mieter den Zugang der Betriebskostenabrechnung, muss der Vermieter im Streitfall grundsätzlich nachweisen können, dass und wann sie zugegangen ist. …
Antwort lesenJa. Auch wenn der Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist versäumt hat, muss ein sich aus der später erstellten Betriebskostenabrechnung ergebendes Guthaben …
Antwort lesenJa, grundsätzlich kann der Vermieter ein fälliges Betriebskostenguthaben des Mieters mit eigenen fälligen Geldforderungen gegen den Mieter, beispielsweise …
Antwort lesenDie Aufrechnung muss gegenüber dem Mieter eindeutig erklärt werden; eine besondere gesetzliche Form ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist eine …
Antwort lesenHat der Vermieter mehrere offene Forderungen gegen den Mieter, kann er bei der Aufrechnung grundsätzlich bestimmen, mit welcher Forderung das Betriebskostenguthaben …
Antwort lesenNicht umlagefähige Kosten sind laufende Aufwendungen, die wirtschaftlich beim Eigentümer verbleiben und deshalb die tatsächliche Rendite der Kapitalanlage …
Antwort lesenGrundsätzlich nein: Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und normale Reparaturen gehören bei Wohnraum nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und verbleiben …
Antwort lesenSteht eine vermietbare Wohnung zeitweise leer, muss der Eigentümer grundsätzlich auch diejenigen laufenden Betriebskosten selbst tragen, die bei bestehendem …
Antwort lesenJa. Die Grundsteuer gehört ausdrücklich zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag wirksam …
Antwort lesenDie laufenden Kosten der Wasserversorgung können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Übernahme der Betriebskosten im Mietvertrag wirksam …
Antwort lesenDie laufenden Kosten der Entwässerung gehören grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten; dazu zählen insbesondere Gebühren für Haus- und …
Antwort lesenDie laufenden Kosten einer zentralen Heizungsanlage können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme wirksam vereinbart ist; …
Antwort lesenDie laufenden Kosten einer zentralen Warmwasserversorgung können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme wirksam vereinbart …
Antwort lesenDie laufenden Betriebskosten eines Personen- oder Lastenaufzugs können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme wirksam …
Antwort lesenDie laufenden Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung gehören grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn die Betriebskostenübernahme im …
Antwort lesenDie laufenden Kosten für die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile und für regelmäßig anfallende Ungezieferbekämpfung können grundsätzlich auf den …
Antwort lesenDie laufenden Kosten der Gartenpflege können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme wirksam vereinbart ist; hierzu können …
Antwort lesenDie laufenden Stromkosten für die Außenbeleuchtung und für gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteile können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die …
Antwort lesenDie laufenden Kosten der Schornsteinreinigung können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme wirksam vereinbart ist; dazu …
Antwort lesenBestimmte Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme wirksam vereinbart …
Antwort lesenDie laufenden Kosten eines Hausmeisters können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, soweit sie typische Hausmeistertätigkeiten betreffen und die …
Antwort lesenDie früher übliche Umlage der monatlichen Kabel-TV- beziehungsweise Breitbandgrundgebühren über die Betriebskosten ist seit 1. Juli 2024 grundsätzlich nicht mehr …
Antwort lesenDie laufenden Betriebskosten gemeinschaftlicher Einrichtungen zur Wäschepflege können grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Betriebskostenübernahme …
Antwort lesenAuch Betriebskosten, die nicht ausdrücklich in den Nummern 1 bis 16 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, können unter § 2 Nr. 17 BetrKV grundsätzlich …
Antwort lesenDie regelmäßigen Kosten für Wartung und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern können grundsätzlich als sonstige Betriebskosten umlagefähig sein, wenn dafür eine …
Antwort lesenDie Kosten einer regelmäßig wiederkehrenden Dachrinnenreinigung können grundsätzlich als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn diese …
Antwort lesenRegelmäßig anfallende Wartungs- und Prüfungskosten für Feuerlöscher und bestimmte Brandschutzeinrichtungen können grundsätzlich als sonstige Betriebskosten auf den …
Antwort lesenRegelmäßig anfallende Wartungs- und Prüfungskosten technischer Anlagen können grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten sein, wenn sie entweder ausdrücklich von der …
Antwort lesenIdealerweise sollten Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei vollständigen Abrechnungsjahre einsehen und dabei Verbrauch, Gesamtkosten, …
Antwort lesenHohe Heizkosten können sowohl durch schlechte Dämmung, eine ineffiziente Heizungsanlage oder eine ungünstige Lage der Wohnung im Gebäude als auch durch hohe …
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