Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was passiert, wenn ich die Betriebskostenabrechnung zu spät an den Mieter schicke?

Kurzantwort

Erhält der Wohnungsmieter die Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der gesetzlichen Zwölf-Monats-Frist, kann der Vermieter eine daraus resultierende Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr verlangen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Entscheidend ist die Zwölf-Monats-Frist

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Betriebskostenabrechnung dem Wohnungsmieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.

§ 556 BGB – Betriebskosten und Abrechnungsfrist

Eine Nachforderung kann vollständig verloren gehen

Wird die Frist schuldhaft versäumt, ist eine Nachforderung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen – selbst wenn die abgerechneten Betriebskosten tatsächlich entstanden und rechnerisch richtig sind.

Die Abrechnungspflicht bleibt trotzdem bestehen

Auch nach Ablauf der Frist muss der Vermieter weiterhin abrechnen; ergibt die verspätete Abrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters, kann daraus weiterhin ein Zahlungsanspruch des Mieters entstehen.

Nicht jedes fremde Verschulden entschuldigt den Vermieter

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung entschuldigt es den Vermieter grundsätzlich nicht automatisch, wenn die Jahresabrechnung der WEG beziehungsweise ein erforderlicher Beschluss noch nicht vorliegt; der Bundesgerichtshof verlangt grundsätzlich trotzdem eine fristgerechte Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter.

BGH zur verspäteten Betriebskostenabrechnung bei Eigentumswohnungen

Nur unverschuldete Verspätungen können eine Ausnahme rechtfertigen

Kann der Vermieter dagegen nachweisen, dass er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat, lässt § 556 Abs. 3 BGB ausnahmsweise auch nach Fristablauf eine Nachforderung zu.

Aus unserer Beraterpraxis

Diese Frist würden wir sehr ernst nehmen

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann eine verspätete Betriebskostenabrechnung schnell mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro kosten. Deshalb würden wir das Fristende für jedes Mietverhältnis fest im Kalender beziehungsweise in der Immobilienverwaltung hinterlegen.

Nicht bis zum letzten Monat warten

Gerade bei einer WEG würden wir frühzeitig prüfen, ob alle benötigten Unterlagen der Hausverwaltung vorliegen. Fehlen Informationen, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dies später als Entschuldigung gegenüber dem Mieter ausreicht.

Auch verspätet trotzdem abrechnen

Ist die Frist bereits verpasst, würden wir die Abrechnung trotzdem erstellen und nicht einfach darauf verzichten. Denn erst dadurch wird unter anderem sichtbar, ob tatsächlich eine nicht mehr durchsetzbare Nachforderung oder vielleicht sogar ein Guthaben des Mieters entstanden ist.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Betriebskosten & Umlagen“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage