73 Fragen in diesem Themenbereich
Grundsätzlich nein: Normale Abnutzung oder altersbedingte Schäden am Bodenbelag können Sie nicht einfach mit der Mietkaution verrechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn …
Antwort lesenEine starre gesetzliche Frist von beispielsweise drei oder sechs Monaten gibt es nicht; der Vermieter darf die Kaution nur so lange zurückbehalten, wie er eine …
Antwort lesenJa, wenn nach dem Auszug noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht und mit einer Nachzahlung des Mieters zu rechnen ist, dürfen Sie grundsätzlich einen …
Antwort lesenEine feste gesetzliche Summe gibt es nicht; einbehalten werden darf grundsätzlich nur ein angemessener Betrag, der sich an der realistisch zu erwartenden …
Antwort lesenJa, besteht nach Beendigung des Mietverhältnisses eine wirksame und fällige Betriebskostennachforderung, kann diese grundsätzlich mit dem Kautionsguthaben …
Antwort lesenReicht die Mietkaution nicht aus, bleibt der restliche Anspruch gegen den ehemaligen Mieter grundsätzlich bestehen. Die Kaution ist nur eine Sicherheit und keine …
Antwort lesenNein, der Anspruch auf Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts kann grundsätzlich nicht gepfändet werden. Das seit dem 1. Juli 2026 geltende …
Antwort lesenJa, eine als Geldsumme gezahlte Mietkaution müssen Sie bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anlegen. Das Geld darf also …
Antwort lesenDer gesetzliche Regelfall ist die getrennte Anlage der Geldkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen …
Antwort lesenDie Zinsen beziehungsweise sonstigen Erträge aus einer angelegten Mietkaution stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme. Sie gehören also …
Antwort lesenBei Wohnraum darf die Mietkaution grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne die gesondert ausgewiesenen Betriebskosten betragen – vereinfacht also meist drei …
Antwort lesenJa, bei einer Barkaution für Wohnraum hat der Mieter das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu bezahlen. Sie können als Vermieter …
Antwort lesenZahlt der Mieter eine fällige Kautionsrate nicht, können Sie die Zahlung verlangen und bei Bedarf rechtlich durchsetzen; erreicht der Kautionsrückstand sogar zwei …
Antwort lesenGrundsätzlich können Sie bei Wohnraum nicht einfach zusätzlich zu einer bereits ausgeschöpften Kaution von drei Nettokaltmieten noch eine weitere Bürgschaft …
Antwort lesenBei einer klassischen Mietkaution hinterlegt der Mieter eigenes Geld als Sicherheit, während bei einer Mietkautionsbürgschaft beispielsweise eine Bank, Versicherung …
Antwort lesenNein, wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart wurde, kann der Mieter grundsätzlich nicht einseitig verlangen, stattdessen eine Mietkautionsbürgschaft zu …
Antwort lesenAchten Sie insbesondere darauf, wer der Bürge ist, welche Forderungen abgesichert sind, bis zu welcher Höhe gehaftet wird und unter welchen Voraussetzungen Sie …
Antwort lesenJa, besteht eine wirksame Bürgschaft und ist die abgesicherte Forderung fällig, können Sie den Bürgen grundsätzlich zur Zahlung auffordern. Ob der Bürge sofort …
Antwort lesenBei einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft kann der Vermieter den Bürgen grundsätzlich direkt in Anspruch nehmen, sobald die abgesicherte Forderung gegen den …
Antwort lesenDie Haftung eines Mietbürgen endet nicht zwingend schon mit dem Auszug des Mieters, denn die Bürgschaft kann auch noch offene Forderungen aus dem beendeten …
Antwort lesenJa, wenn Ihnen wegen pflichtwidrig zurückgelassener Gegenstände berechtigte Entrümpelungs-, Transport- oder Lagerkosten entstehen, können diese grundsätzlich bei …
Antwort lesenNach dem Auszug sollten Sie zunächst prüfen, welche Ansprüche aus dem Mietverhältnis noch offen sind, anschließend die Kaution einschließlich der dem Mieter …
Antwort lesenSie müssen einer Kautionsabrechnung grundsätzlich nicht automatisch sämtliche Rechnungen, Fotos und Kostenvoranschläge beifügen, die vorgenommenen Abzüge müssen …
Antwort lesenBestreitet der ehemalige Mieter Ihre Kautionsabrechnung, sollten Sie jede beanstandete Position prüfen und berechtigte Forderungen mit Fotos, Übergabeprotokollen, …
Antwort lesenGrundsätzlich muss der Vermieter diejenigen Forderungen darlegen und beweisen, mit denen er die Rückzahlung der Mietkaution ganz oder teilweise verhindern möchte. …
Antwort lesenJa, sobald der Rückzahlungsanspruch auf die Mietkaution fällig ist, kann der ehemalige Mieter diesen grundsätzlich auch gerichtlich geltend machen. Sie können der …
Antwort lesenJa, soweit nach der angemessenen Prüfungs- und Abrechnungsfrist feststeht, dass Sie einen Teil der Mietkaution zur Sicherung Ihrer konkret geltend gemachten …
Antwort lesenSie geraten grundsätzlich erst dann mit der Kautionsrückzahlung in Verzug, wenn der Rückzahlungsanspruch des ehemaligen Mieters fällig ist und Sie trotz einer …
Antwort lesenJa, wenn der Anspruch des ehemaligen Mieters auf Rückzahlung der Kaution bereits fällig ist und Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, können zusätzlich gesetzliche …
Antwort lesenJa, befinden Sie sich bereits mit der fälligen Rückzahlung der Mietkaution in Verzug und beauftragt der ehemalige Mieter anschließend berechtigterweise einen …
Antwort lesenGrundsätzlich nein. Der Mieter darf die letzten Monatsmieten nicht einfach zurückhalten und mit dem Hinweis auf die hinterlegte Kaution „abwohnen“, denn die Kaution …
Antwort lesenBei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann ein Zugriff auf die Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich in …
Antwort lesenJa. Hat der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses berechtigt auf die Kaution zugegriffen, kann er grundsätzlich verlangen, dass der Mieter die …
Antwort lesenHat der Vermieter die Kaution berechtigt verwertet, kann er grundsätzlich verlangen, dass der Mieter die vereinbarte Sicherheit wieder auffüllt. Bleibt eine …
Antwort lesenEine spätere Mieterhöhung führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass der Vermieter auch die bereits vereinbarte Mietkaution erhöhen darf. Eine zusätzliche …
Antwort lesenBeim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Käufer grundsätzlich auch in die Rechte und Pflichten aus der vom Mieter geleisteten Kaution ein. Der Käufer kann …
Antwort lesenAls Käufer treten Sie grundsätzlich in die Rechte und Pflichten aus der vom Mieter geleisteten Kaution ein – auch wenn der Verkäufer Ihnen das Geld tatsächlich …
Antwort lesenJa, bei einer verzinslich angelegten Mietkaution gehören die bis zum Eigentümerwechsel entstandenen Erträge grundsätzlich zur Kaution und sollten zusammen mit ihr …
Antwort lesenKann der Verkäufer die Kautionsanlage nicht nachvollziehbar belegen, sollte der Käufer vor dem Erwerb genau klären, ob, wann und in welcher Höhe der Mieter die …
Antwort lesenOb der neue Eigentümer für eine Mietkaution einstehen muss, setzt zunächst voraus, dass der Mieter die Sicherheit tatsächlich geleistet hat. Ist die Zahlung …
Antwort lesenAuch bei einem verpfändeten Kautionssparbuch geht die Verantwortung für die Mietsicherheit grundsätzlich auf den neuen Eigentümer über. Anders als bei einer …
Antwort lesenAuch eine Mietkautionsbürgschaft geht beim Verkauf der vermieteten Wohnung grundsätzlich auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer tritt in die Rechte aus der …
Antwort lesenEine bestehende Mietkautionsbürgschaft muss beim Verkauf der Wohnung grundsätzlich nicht allein deshalb neu abgeschlossen werden, weil in der Bürgschaftsurkunde …
Antwort lesenGrundsätzlich kann der Mieter eine als Mietsicherheit vereinbarte Bürgschaft nicht einfach ersatzlos beseitigen, solange der Vermieter weiterhin Anspruch auf die …
Antwort lesenFällt eine vereinbarte Mietkautionsbürgschaft während des laufenden Mietverhältnisses weg, kann der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass die geschuldete …
Antwort lesenIst der Mieter weiterhin verpflichtet, eine Mietkautionsbürgschaft zu stellen, kann der Vermieter die fehlende Sicherheit einfordern und den Anspruch gegebenenfalls …
Antwort lesenNicht automatisch. Ob der Mieter eine weggefallene Mietkautionsbürgschaft beispielsweise durch eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparguthaben ersetzen darf, …
Antwort lesenWird ein Mietbürge zahlungsunfähig, kann die ursprünglich vereinbarte Mietsicherheit wirtschaftlich erheblich an Wert verlieren. Ob der Mieter eine neue oder …
Antwort lesenBei einem privaten Mietbürgen sollte der Vermieter vor Annahme der Bürgschaft prüfen, ob dieser wirtschaftlich voraussichtlich in der Lage ist, im Ernstfall für die …
Antwort lesenBei einem privaten Mietbürgen dürfen Vermieter grundsätzlich solche Informationen und Nachweise verlangen, die erforderlich sind, um Identität und wirtschaftliche …
Antwort lesenJa. Eine private Mietbürgschaft muss grundsätzlich schriftlich erklärt und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben werden; eine rein elektronische Erklärung genügt …
Antwort lesenEine private Mietbürgschaft muss eindeutig erkennen lassen, wer für wen gegenüber welchem Vermieter und für welche Verpflichtungen einsteht. Je klarer Umfang, …
Antwort lesenBei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter zunächst erfolglos versucht, seine Forderung beim Mieter zwangsweise …
Antwort lesenAuch ein selbstschuldnerischer Mietbürge muss nicht jede Forderung des Vermieters ungeprüft bezahlen. Er kann sich insbesondere darauf berufen, dass die …
Antwort lesenDas hängt vom Inhalt der Bürgschaftserklärung ab. Eine umfassend formulierte Mietbürgschaft kann neben Mietrückständen grundsätzlich auch weitere Forderungen aus …
Antwort lesenJa, eine entsprechend umfassend formulierte Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Wohnungsschäden absichern. …
Antwort lesenJa, eine entsprechend weit gefasste Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Betriebskostennachzahlungen erfassen, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses …
Antwort lesenGrundsätzlich kann eine Mietbürgschaft nach dem Auszug noch benötigt werden, solange berechtigte und von der Bürgschaft erfasste Forderungen aus dem Mietverhältnis …
Antwort lesenDer Tod eines privaten Mietbürgen beendet eine bestehende Bürgschaft grundsätzlich nicht automatisch. Die Bürgschaftsverpflichtung geht grundsätzlich auf den oder …
Antwort lesenNicht automatisch. Da die Bürgschaftsverpflichtung mit dem Tod des Bürgen grundsätzlich nicht einfach erlischt, sondern als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben …
Antwort lesenSchlägt ein Erbe die Erbschaft aus, übernimmt er grundsätzlich auch die Bürgschaftsverpflichtung des verstorbenen Mietbürgen nicht; stattdessen fällt die Erbschaft …
Antwort lesenVerbürgen sich mehrere Personen – beispielsweise beide Eltern – für dieselbe Mietschuld, haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann eine von …
Antwort lesenJa, Bürgschaften können grundsätzlich so gestaltet werden, dass jeder Bürge nur für einen klar bestimmten Teil der Forderung oder bis zu einem festgelegten …
Antwort lesenHaften mehrere Mietbürgen für dieselbe Verbindlichkeit als Gesamtschuldner, bleibt die Haftung der übrigen Bürgen grundsätzlich bestehen, auch wenn einer von ihnen …
Antwort lesenJa, eine Bürgschaft kann im Extremfall wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert wird und weitere besondere Umstände …
Antwort lesenNicht jede spätere Änderung des Mietvertrags erweitert automatisch die Haftung des Bürgen. Insbesondere nachträgliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter …
Antwort lesenSoll die Haftung eines bereits vorhandenen Mietbürgen durch eine spätere Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter erweitert werden, ist diese Erweiterung …
Antwort lesenNicht automatisch. Wird ein befristeter Mietvertrag später verlängert, hängt die weitere Haftung des Bürgen insbesondere davon ab, was die Bürgschaft ursprünglich …
Antwort lesenJa, eine entsprechend umfassende Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch die Nutzungsentschädigung absichern, die entsteht, wenn der Mieter die Wohnung nach …
Antwort lesenJa, eine ausreichend umfassende Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Kosten eines Räumungsrechtsstreits und notwendige Zwangsvollstreckungskosten erfassen, für …
Antwort lesenAnsprüche aus einer Mietbürgschaft unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei der konkrete Fristbeginn vom Entstehen und der …
Antwort lesenJa. Ist die abgesicherte Forderung gegen den Mieter verjährt, kann sich grundsätzlich auch der Mietbürge auf diese Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. …
Antwort lesenEine bloße Mahnung oder Zahlungsaufforderung hemmt die Verjährung grundsätzlich nicht. Wirksame Maßnahmen können insbesondere ein gerichtlicher Mahnbescheid, eine …
Antwort lesen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!