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Muss ich dem ehemaligen Mieter Belege für meine Abzüge von der Mietkaution vorlegen?

Kurzantwort

Sie müssen einer Kautionsabrechnung grundsätzlich nicht automatisch sämtliche Rechnungen, Fotos und Kostenvoranschläge beifügen, die vorgenommenen Abzüge müssen aber nach Grund und Höhe nachvollziehbar sein. Bestreitet der ehemalige Mieter Ihre Forderungen, sollten Sie diese mit geeigneten Unterlagen belegen und in einem Rechtsstreit gegebenenfalls beweisen können. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die Abrechnung muss verständlich sein

Aus der Kautionsabrechnung sollte für den ehemaligen Mieter erkennbar sein, welche Kautionssumme einschließlich Erträgen vorhanden ist, welche konkreten Gegenforderungen Sie geltend machen und welche Beträge Sie deshalb abziehen.

Nicht jeder Beleg muss automatisch mitgeschickt werden

Eine allgemeine Regel, nach der jeder Kautionsabrechnung zwingend sämtliche Rechnungen, Fotos oder Kostenvoranschläge als Kopie beigefügt werden müssen, besteht nicht.

Forderungen müssen trotzdem belegbar sein

Ziehen Sie beispielsweise 1.200 Euro wegen eines beschädigten Fußbodens ab, sollten Sie anhand von Fotos, Kostenvoranschlag oder Rechnung und gegebenenfalls dem Übergabeprotokoll erklären können, wie sich diese Forderung zusammensetzt.

Im Streitfall kommt es auf den Nachweis an

Bestreitet der ehemalige Mieter den Schaden oder dessen Höhe, müssen Sie die Voraussetzungen Ihrer Schadensersatzforderung im Streitfall entsprechend darlegen und beweisen; die Kaution macht aus einer unbelegten Forderung nicht automatisch eine berechtigte Forderung.

Betriebskosten sind ein Sonderfall

Bei einer Betriebskostenabrechnung hat der Mieter ausdrücklich das Recht, auf Verlangen Einsicht in die zugrunde liegenden Belege zu nehmen; diese spezielle Regelung darf nicht einfach mit allen anderen Kautionsabzügen gleichgesetzt werden.

Transparenz kann Streit vermeiden

Gerade bei größeren Abzügen kann es deshalb sinnvoll sein, aussagekräftige Rechnungen oder Kostenvoranschläge freiwillig zusammen mit der Kautionsabrechnung zu übersenden oder jedenfalls unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei größeren Abzügen würden wir die Belege gleich mitliefern

Wenn wir von einer Kaution beispielsweise 1.800 Euro wegen eines Mieterschadens einbehalten, würden wir dem ehemaligen Mieter nicht lediglich eine Zeile mit „Schaden 1.800 Euro“ schicken. Wir würden kurz erläutern, was beschädigt wurde, und bei größeren Positionen den entsprechenden Kostenvoranschlag oder die Rechnung direkt beifügen. Fotos vom Ein- und Auszug würden wir ebenfalls griffbereit halten und bei einer Auseinandersetzung gezielt verwenden. Bei zehn oder zwanzig Euro würden wir daraus natürlich keinen Aktenordner machen. Je größer jedoch der Abzug von der Kaution ist, desto sauberer würden wir dokumentieren, woher der Betrag kommt und warum gerade der ehemalige Mieter dafür verantwortlich sein soll. Eine nachvollziehbare Abrechnung verhindert zwar keinen Streit, macht die eigene Position aber erheblich belastbarer.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

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