Kurzantwort
Ja, sobald der Rückzahlungsanspruch auf die Mietkaution fällig ist, kann der ehemalige Mieter diesen grundsätzlich auch gerichtlich geltend machen. Sie können der Forderung jedoch berechtigte Gegenansprüche oder einen noch bestehenden angemessenen Sicherungseinbehalt entgegenhalten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird grundsätzlich nicht sofort mit Beendigung des Mietverhältnisses fällig, weil dem Vermieter zunächst eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist zusteht.
Benötigen Sie die Kaution nach dieser Prüfung nicht mehr zur Sicherung berechtigter Ansprüche, muss sie grundsätzlich einschließlich des herauszugebenden Guthabens zurückgezahlt werden.
Bestehen beispielsweise Mietrückstände oder Schadensersatzansprüche wegen einer beschädigten Wohnung, können solche Forderungen grundsätzlich im Rahmen der Kautionsabrechnung berücksichtigt und unter den gesetzlichen Voraussetzungen aufgerechnet werden.
Ist beispielsweise noch eine Betriebskostenabrechnung offen und eine Nachzahlung konkret zu erwarten, darf ein angemessener Teil der Kaution weiterhin als Sicherheit zurückbehalten werden.
Verklagt der ehemalige Mieter Sie, müssen Sie nachvollziehbar darlegen können, warum und in welcher Höhe Sie die Kaution noch einbehalten oder mit eigenen Forderungen verrechnet haben.
Ist beispielsweise nur ein Teil der Kaution noch zur Sicherung berechtigter Forderungen erforderlich, kann der bereits fällige Rest grundsätzlich Gegenstand einer Rückzahlungsklage sein.
Wenn ein ehemaliger Mieter seine Kaution verlangt, würden wir ihm möglichst früh eine verständliche Abrechnung schicken und nicht erst reagieren, wenn Post vom Gericht kommt. Wir würden jede einbehaltene Position mit Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschlägen oder anderen geeigneten Unterlagen hinterlegen. Ist beispielsweise nur ein Teilbetrag noch wegen einer offenen Betriebskostenabrechnung erforderlich, würden wir den unstreitigen Rest nicht unnötig blockieren. Kommt trotzdem eine Klage, hätten wir dadurch bereits eine sauber vorbereitete Akte und könnten genau erklären, welche Forderungen bestehen. Gerade bei mehreren tausend Euro ist es aus unserer Sicht wirtschaftlich wesentlich sinnvoller, die Kautionsabrechnung von Anfang an ordentlich aufzubauen, als später mühsam Beweise zusammensuchen zu müssen.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
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