Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann der ehemalige Mieter Anwaltskosten verlangen, wenn ich die Mietkaution zu spät zurückzahle?

Kurzantwort

Ja, befinden Sie sich bereits mit der fälligen Rückzahlung der Mietkaution in Verzug und beauftragt der ehemalige Mieter anschließend berechtigterweise einen Rechtsanwalt, können notwendige Anwaltskosten grundsätzlich als Verzugsschaden von Ihnen verlangt werden. Beauftragt der Mieter dagegen sofort einen Anwalt, dessen erstes Schreiben Sie überhaupt erst in Verzug setzt, sind diese Kosten allein als Verzugsschaden grundsätzlich nicht ohne Weiteres ersatzfähig. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Zuerst muss Verzug bestehen

Schadensersatz wegen einer verzögerten Zahlung setzt nach § 280 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB voraus.

Anwaltskosten können Verzugsschaden sein

Ist der Vermieter bereits in Verzug, können anschließend entstandene Rechtsanwaltskosten grundsätzlich ersatzfähig sein, wenn die Einschaltung des Anwalts aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich handelnden Gläubigers erforderlich und zweckmäßig war.

Die erste Anwaltsmahnung ist ein wichtiger Sonderfall

Setzt erst das anwaltliche Aufforderungsschreiben den Vermieter in Verzug, sind die Kosten gerade dieser verzugsbegründenden Mahnung grundsätzlich noch kein durch den Verzug verursachter Schaden.

Manchmal ist vorher keine Mahnung nötig

Eine vorherige Mahnung kann beispielsweise entbehrlich sein, wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt wurde oder der Vermieter die Rückzahlung ernsthaft und endgültig verweigert.

Nicht jede Anwaltsrechnung muss vollständig ersetzt werden

Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Rechtsverfolgungskosten, die zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte tatsächlich erforderlich und zweckmäßig waren.

Eine berechtigte Kautionsabrechnung bleibt möglich

Haben Sie noch berechtigte Gegenforderungen oder einen zulässigen Sicherungseinbehalt, führt die bloße Forderung des ehemaligen Mieters nach vollständiger Kautionsrückzahlung selbstverständlich nicht automatisch dazu, dass Sie sich mit dem gesamten Kautionsbetrag in Verzug befinden.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine Mahnung würden wir nicht ignorieren

Wenn die Kautionsabrechnung abgeschlossen ist und beispielsweise noch 2.000 Euro eindeutig an den ehemaligen Mieter auszuzahlen sind, würden wir eine schriftliche Zahlungsaufforderung sehr ernst nehmen. Ist die Forderung berechtigt, bringt es wirtschaftlich wenig, das Geld weiter zurückzuhalten und dadurch möglicherweise zusätzlich Verzugszinsen und Rechtsanwaltskosten zu produzieren. Gleichzeitig würden wir nicht automatisch jede Anwaltsrechnung akzeptieren, nur weil ein ehemaliger Mieter einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. Entscheidend wäre unter anderem, ob die Kaution zu diesem Zeitpunkt bereits fällig war und ob wir schon vor der Beauftragung des Anwalts in Verzug waren. Hat dagegen erst der Anwalt die erste wirksame Mahnung geschrieben, kann die Kostensituation anders aussehen. Aus einer einfachen Kautionsrückzahlung sollte man nicht durch unnötiges Aussitzen einen zusätzlichen Rechtsstreit machen.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Mietkaution & Bürgschaft“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage