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Muss der Mieter die Kaution wieder auffüllen, wenn der Vermieter berechtigt darauf zugegriffen hat?

Kurzantwort

Ja. Hat der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses berechtigt auf die Kaution zugegriffen, kann er grundsätzlich verlangen, dass der Mieter die Sicherheit wieder bis zur vereinbarten Höhe auffüllt. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Die vereinbarte Sicherheit soll erhalten bleiben

Die Mietkaution dient während des Mietverhältnisses dazu, Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis abzusichern.

Hat der Vermieter sie wegen einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung berechtigt teilweise oder vollständig verwertet, besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, dass der Mieter die Kaution wieder bis zur vereinbarten Höhe auffüllt.

Bei einem unberechtigten Zugriff gilt das Gegenteil

Greift der Vermieter dagegen während des laufenden Mietverhältnisses wegen einer streitigen Forderung auf die Kaution zu, ist dies grundsätzlich unzulässig.

In diesem Fall muss nicht der Mieter die Kaution wieder auffüllen, sondern der Vermieter hat grundsätzlich selbst dafür zu sorgen, dass die Sicherheit wieder vollständig hergestellt wird.

Die gesetzliche Höchstgrenze bleibt bestehen

Bei Wohnraum darf die vereinbarte Mietsicherheit insgesamt höchstens drei Monatsnettokaltmieten betragen; durch eine Wiederauffüllung darf diese gesetzliche Grenze nicht überschritten werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine verbrauchte Kaution verliert ihre Schutzfunktion

Hat der Vermieter beispielsweise wegen eines unstreitigen Mietrückstands berechtigt 1.000 Euro aus einer ursprünglich 3.000 Euro hohen Kaution entnommen, würden wir die fehlenden 1.000 Euro anschließend wieder einfordern.

Die Kaution ist keine Reserve, die sich nach und nach aufbrauchen sollte

Gerade bei einem Mieter, bei dem bereits Zahlungsprobleme aufgetreten sind, wäre es aus unserer Sicht ungünstig, anschließend dauerhaft nur noch über eine teilweise vorhandene Sicherheit zu verfügen.

Berechtigten Zugriff sauber dokumentieren

Wir würden deshalb sowohl den Grund und die Höhe der Kautionsverwertung als auch die anschließende Aufforderung zur Wiederauffüllung schriftlich dokumentieren. So bleibt nachvollziehbar, warum die ursprünglich vereinbarte Sicherheit nicht mehr vollständig vorhanden ist und welcher Betrag noch nachzuzahlen ist.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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