Kurzantwort
Eine spätere Mieterhöhung führt grundsätzlich nicht automatisch dazu, dass der Vermieter auch die bereits vereinbarte Mietkaution erhöhen darf. Eine zusätzliche Sicherheit kann insbesondere durch eine entsprechende Individualvereinbarung vereinbart werden, wobei die gesetzlichen Grenzen des Kautionsrechts zu beachten sind. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Die gesetzliche Obergrenze des § 551 BGB beträgt höchstens drei Monatsnettokaltmieten, sie begründet aber für sich genommen keinen Anspruch des Vermieters, eine bereits vereinbarte Kaution nach jeder Mieterhöhung entsprechend aufzustocken.
Spätere Erhöhungen oder Verringerungen der Miete verändern die ursprünglich vereinbarte Kautionshöhe grundsätzlich nicht automatisch.
Vermieter und Mieter können im Zusammenhang mit einer konkreten Mieterhöhung grundsätzlich individuell vereinbaren, dass die Kaution angepasst wird.
Eine bereits im Formularmietvertrag enthaltene Klausel, nach der sich die Kaution bei jeder späteren Mieterhöhung automatisch erhöht, kann dagegen rechtlich problematisch und insbesondere als überraschende Klausel unwirksam sein.
Ohne eine wirksame Grundlage kann der Vermieter deshalb nicht allein mit dem Argument „Die Miete ist gestiegen, also muss auch die Kaution steigen“ eine zusätzliche Zahlung verlangen.
Steigt eine Nettokaltmiete beispielsweise von 900 auf 950 Euro, würden wir daraus nicht automatisch eine Nachforderung bei einer bereits vereinbarten Kaution ableiten. Die Mietanpassung und die ursprünglich vereinbarte Sicherheitsleistung sind zunächst zwei getrennte Themen.
Selbst wenn eine zusätzliche Vereinbarung rechtlich möglich wäre, sollte auch der wirtschaftliche Nutzen betrachtet werden. Wegen einer relativ kleinen zusätzlichen Sicherheit einen ansonsten zuverlässigen Mieter in einen vermeidbaren Streit zu führen, halten wir häufig für wenig sinnvoll.
Wichtiger ist aus unserer Sicht, die Kaution bereits beim Abschluss des Mietvertrags sinnvoll und innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze festzulegen. Dann besteht später normalerweise wenig Anlass, wegen gewöhnlicher Mieterhöhungen immer wieder an der Sicherheitsleistung nachzujustieren.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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