Kurzantwort
Grundsätzlich können Sie bei Wohnraum nicht einfach zusätzlich zu einer bereits ausgeschöpften Kaution von drei Nettokaltmieten noch eine weitere Bürgschaft verlangen, denn die gesetzliche Höchstgrenze gilt grundsätzlich für die gesamte Mietsicherheit. Anders kann es insbesondere bei einer freiwillig von einem Dritten angebotenen Bürgschaft oder in besonderen Situationen während eines laufenden Mietverhältnisses sein. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Bei Wohnraum darf die vom Mieter geschuldete Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten betragen.
Haben Sie bereits eine Barkaution von drei Nettokaltmieten vereinbart, können Sie den Mietvertrag grundsätzlich nicht zusätzlich davon abhängig machen, dass der Mieter noch eine weitere Bürgschaft stellt.
Bieten beispielsweise Eltern eines Mieters aus eigenem Antrieb eine zusätzliche Bürgschaft an, kann diese nach der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Drei-Monats-Grenze hinaus wirksam sein.
Der Bundesgerichtshof hat außerdem entschieden, dass eine zusätzliche Sicherheit zur Abwendung einer drohenden Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht der normalen Begrenzung des § 551 BGB unterliegen muss.
Für die rechtliche Beurteilung kann deshalb entscheidend sein, ob Sie eine zusätzliche Sicherheit zur Voraussetzung des Mietvertrags machen oder ob ein Dritter sie freiwillig anbietet.
Bei einer normalen Wohnungsvermietung würden wir die zulässige Kaution von drei Nettokaltmieten vereinbaren und daraus kein kompliziertes Sicherungssystem machen. Eine zusätzliche Bürgschaft kann interessant sein, wenn sie beispielsweise von Eltern eines Mietinteressenten freiwillig angeboten wird, sollte aber sauber von einer vom Vermieter verlangten zusätzlichen Sicherheit unterschieden werden. Gerade weil hier kleine Unterschiede in der Gestaltung rechtlich erhebliche Auswirkungen haben können, würden wir nicht einfach ein beliebiges Bürgschaftsformular aus dem Internet verwenden.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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