Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was ist der Unterschied zwischen einer Mietkaution und einer Mietkautionsbürgschaft?

Kurzantwort

Bei einer klassischen Mietkaution hinterlegt der Mieter eigenes Geld als Sicherheit, während bei einer Mietkautionsbürgschaft beispielsweise eine Bank, Versicherung oder Privatperson für bestimmte Forderungen des Vermieters einsteht. Der Mieter behält dadurch zunächst seine Liquidität, muss für eine gewerbliche Bürgschaft aber regelmäßig Gebühren oder Versicherungsbeiträge bezahlen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Bei der Barkaution fließt tatsächlich Geld

Bei einer Barkaution überweist der Mieter die vereinbarte Kautionssumme, die Sie als Vermieter getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anlegen müssen.

Bei der Bürgschaft erhalten Sie eine Zusage

Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird grundsätzlich kein entsprechender Geldbetrag bei Ihnen hinterlegt, sondern ein Bürge verpflichtet sich, im vereinbarten Umfang für gesicherte Forderungen einzustehen.

Der Mieter behält seine Liquidität

Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass beispielsweise 3.000 Euro Kaution nicht über Jahre gebunden werden, was gerade bei einem Umzug finanziellen Spielraum schaffen kann.

Dafür können dauerhaft Kosten entstehen

Bei einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft zahlt der Mieter häufig laufende Gebühren oder Versicherungsbeiträge, die anders als eine Barkaution normalerweise nicht später an ihn zurückgezahlt werden.

Der Vermieter muss die alternative Sicherheit grundsätzlich akzeptieren

Ein Mieter kann eine vertraglich vereinbarte Barkaution grundsätzlich nicht einseitig durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen; eine solche Gestaltung muss entsprechend vereinbart beziehungsweise vom Vermieter akzeptiert werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Als Vermieter würden wir die einfache Lösung bevorzugen

Wenn wir zwischen einer normalen Barkaution und einer gewerblichen Mietkautionsbürgschaft wählen könnten, würden wir persönlich meistens die klassische Kaution bevorzugen. Sie ist einfach zu verstehen, das Geld ist tatsächlich vorhanden und man muss sich bei einer späteren Forderung nicht zusätzlich mit den Bedingungen eines Bürgschafts- oder Versicherungsvertrags beschäftigen. Eine Bürgschaft kann trotzdem sinnvoll sein, wenn ein ansonsten guter Mietinteressent seine Liquidität beispielsweise wegen eines Umzugs nicht mit mehreren Monatsmieten belasten möchte. Entscheidend wäre für uns dann, wer bürgt, bis zu welcher Höhe gebürgt wird und unter welchen Voraussetzungen tatsächlich gezahlt werden muss.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Mietkaution & Bürgschaft“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage