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Muss ich als Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Kurzantwort

Nein, wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart wurde, kann der Mieter grundsätzlich nicht einseitig verlangen, stattdessen eine Mietkautionsbürgschaft zu stellen. Haben Sie dagegen bereits eine Bürgschaft als zulässige Sicherheit vereinbart, gilt selbstverständlich diese Vereinbarung. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen. ([mietkautionsbund.de](https://mietkautionsbund.de/faqs/))

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Ausführliche Antwort

Die vereinbarte Form der Sicherheit entscheidet

§ 551 BGB begrenzt und regelt die Mietsicherheit bei Wohnraum, schreibt aber nicht vor, dass ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren muss. (gesetze-im-internet.de)

Barkaution kann nicht einseitig ersetzt werden

Wurde im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart, kann der Mieter diese grundsätzlich nicht ohne Ihre Zustimmung durch eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft ersetzen. (mietkautionsbund.de)

Vor Vertragsabschluss können Sie sich einigen

Sie können bereits im Mietvertrag vereinbaren, dass statt einer Barkaution beispielsweise eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft gestellt werden darf.

Auf die Bedingungen achten

Wenn Sie eine Bürgschaft akzeptieren, sollten insbesondere Bürge, Bürgschaftshöhe, Laufzeit und Voraussetzungen einer Auszahlung eindeutig geregelt sein.

Zustimmung am besten dokumentieren

Soll eine bereits vereinbarte Barkaution später durch eine Bürgschaft ersetzt werden, sollte die Änderung eindeutig und möglichst schriftlich vereinbart werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Wir würden eine Bürgschaft nicht automatisch akzeptieren

Als Vermieter würden wir uns zunächst anschauen, wer tatsächlich bürgt und wie die Bürgschaft ausgestaltet ist. Eine Bürgschaft eines bekannten und finanzstarken Kreditinstituts oder Versicherers kann durchaus eine vernünftige Sicherheit sein, während wir bei komplizierten Bedingungen oder einem unbekannten Anbieter eher die klassische Barkaution bevorzugen würden. Der Vorteil der Barkaution ist aus unserer Sicht ihre Einfachheit: Das Geld ist tatsächlich vorhanden und die Regeln sind relativ überschaubar. Wenn ein sehr guter Mietinteressent allerdings wegen eines Umzugs seine Liquidität schonen möchte, würden wir eine vernünftig ausgestaltete Bürgschaft deshalb nicht grundsätzlich ablehnen.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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