Kurzantwort
Die Haftung eines Mietbürgen endet nicht zwingend schon mit dem Auszug des Mieters, denn die Bürgschaft kann auch noch offene Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis absichern. Entscheidend sind der genaue Bürgschaftstext und die Frage, ob noch gesicherte Forderungen des Vermieters bestehen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Eine Bürgschaft verpflichtet den Bürgen grundsätzlich, für die im Bürgschaftsvertrag abgesicherten Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen.
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann weiterhin ein Sicherungsbedürfnis bestehen, solange noch berechtigte Forderungen etwa wegen Mietrückständen, Schäden oder noch abzurechnender Betriebskosten im Raum stehen.
Der Bundesgerichtshof stellt bei Mietsicherheiten darauf ab, dass die Sicherheit zurückzugeben beziehungsweise freizugeben ist, wenn eine angemessene Prüfungsfrist verstrichen ist und keine Forderungen mehr bestehen, für die sich der Vermieter aus der Sicherheit befriedigen darf.
Ist eine Bürgschaft ausdrücklich nur für einen bestimmten Zeitraum übernommen worden, gelten für das Ende der Haftung besondere gesetzliche Regeln.
Sind sämtliche gesicherten Ansprüche erledigt, sollte eine vorhandene Bürgschaftsurkunde zurückgegeben beziehungsweise der Bürge eindeutig aus der Haftung entlassen werden.
Wir würden eine Mietbürgschaft nach dem Auszug nicht bereits am Tag der Schlüsselübergabe zurückgeben, wenn beispielsweise noch Schäden geprüft oder Betriebskosten abgerechnet werden müssen. Gleichzeitig sollte eine Bürgschaft natürlich nicht unnötig weiterbestehen, wenn sämtliche gesicherten Forderungen erledigt sind. Eine saubere schriftliche Freigabe schafft anschließend für Vermieter, Mieter und Bürgen Klarheit.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!