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Kann eine freiwillige Elternbürgschaft höher als drei Monatsmieten sein?

Kurzantwort

Ja, eine wirklich freiwillig und unaufgefordert von den Eltern angebotene Bürgschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über drei Monatsmieten hinausgehen. Das gilt jedoch nicht einfach für eine zusätzliche Bürgschaft, die der Vermieter neben der maximalen Kaution verlangt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Normalerweise maximal drei Monatsmieten

Verlangt der Vermieter eine Mietsicherheit für Wohnraum, darf diese grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten betragen.

Freiwillige Elternbürgschaft kann eine Ausnahme sein

Der Bundesgerichtshof hat anerkannt, dass die Begrenzung nicht greifen muss, wenn Eltern von sich aus für ihr Kind eine zusätzliche Bürgschaft anbieten und diese nicht vom Vermieter verlangt wurde.

Freiwilligkeit ist entscheidend

Macht der Vermieter den Abschluss des Mietvertrags dagegen davon abhängig, dass zusätzlich zur bereits maximalen Kaution noch eine Elternbürgschaft gestellt wird, lässt sich die gesetzliche Höchstgrenze grundsätzlich nicht einfach umgehen.

Auch während des Mietverhältnisses gibt es Sonderfälle

Der Bundesgerichtshof hat außerdem eine über drei Monatsmieten hinausgehende Bürgschaft anerkannt, die ein Dritter freiwillig stellte, um eine drohende Kündigung wegen Zahlungsrückständen abzuwenden.

Auf den konkreten Bürgschaftstext kommt es an

Für Umfang und Durchsetzbarkeit der Bürgschaft bleibt entscheidend, welche Forderungen bis zu welcher Höhe tatsächlich abgesichert wurden.

Aus unserer Beraterpraxis

Freiwillig ist etwas anderes als „freiwillig unterschrieben“

Wenn Eltern eines Mietinteressenten von sich aus eine zusätzliche Sicherheit anbieten, kann das für einen Vermieter natürlich sehr interessant sein. Wir würden allerdings genau dokumentieren, dass diese Bürgschaft tatsächlich von den Eltern angeboten und nicht von uns als zusätzliche Voraussetzung verlangt wurde. Gerade wenn bereits drei Monatsmieten Kaution vereinbart sind, würden wir hier nicht versuchen, durch geschickte Formulierungen eine zusätzliche Sicherheit zu erzwingen. Eine freiwillige, finanziell solide Elternbürgschaft kann dagegen insbesondere bei jungen Mietern mit noch geringem eigenen Einkommen eine wertvolle zusätzliche Absicherung sein.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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