Kurzantwort
Sind mehrere Monatsmieten offen und reicht eine Zahlung nicht für alle Rückstände, kann der Mieter grundsätzlich bestimmen, welche Forderung er damit bezahlen möchte. Fehlt eine solche Bestimmung, greifen die gesetzlichen Anrechnungsregeln; bei vergleichbaren offenen Monatsmieten wird dadurch regelmäßig die ältere Forderung zuerst getilgt. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Bestehen mehrere gleichartigeige Forderungen und reicht die Zahlung nicht für alle aus, wird nach § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich diejenige Schuld getilgt, die der Schuldner bei der Zahlung bestimmt.
Ein eindeutiger Verwendungszweck wie „Miete Mai 2026“ kann daher für die Zuordnung der Zahlung erheblich sein.
Trifft der Mieter keine Bestimmung, sieht § 366 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Reihenfolge vor; bei mehreren ansonsten vergleichbaren fälligen Forderungen wird letztlich die ältere Schuld vor der jüngeren getilgt.
Dadurch kann beispielsweise eine Zahlung im Juni zunächst einen noch offenen Rückstand aus April ausgleichen, während die jüngere Monatsmiete weiterhin teilweise oder vollständig offen bleibt.
Sind neben der Hauptforderung bereits Kosten und Verzugszinsen geschuldet, sieht § 367 BGB grundsätzlich zunächst eine Anrechnung auf Kosten, danach auf Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung vor.
Deshalb sollte bei mehreren Mietrückständen genau dokumentiert werden, welche Forderungen nach jeder Teilzahlung tatsächlich noch offen sind.
Wenn ein Mieter mehrere Monate im Rückstand ist und zwischendurch Teilbeträge überweist, würden wir niemals nur einen Gesamtrückstand notieren. Entscheidend ist, welcher Monatsforderung die jeweilige Zahlung rechtlich zugeordnet wird.
Gerade vor einer möglichen Kündigung sollte jede Zahlung mit Datum, Betrag und Verwendungszweck dokumentiert werden. Ein scheinbar kleiner Unterschied bei der Anrechnung kann beeinflussen, welche konkreten Mietforderungen noch offen sind und damit auch für spätere rechtliche Schritte relevant werden.
Wir würden für jeden Monat Sollmiete, Zahlungseingang, Anrechnung und verbleibenden Rückstand getrennt erfassen. Dadurch lässt sich auch Monate später noch nachvollziehen, wie sich der Gesamtrückstand zusammensetzt.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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