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Was kann ich tun, wenn der Mieter die Kaution nach einer berechtigten Verwertung nicht wieder auffüllt?

Kurzantwort

Hat der Vermieter die Kaution berechtigt verwertet, kann er grundsätzlich verlangen, dass der Mieter die vereinbarte Sicherheit wieder auffüllt. Bleibt eine erhebliche Kautionslücke trotz bestehender Zahlungspflicht bestehen, können neben einer Zahlungsklage unter bestimmten Voraussetzungen auch kündigungsrechtliche Konsequenzen in Betracht kommen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die Sicherheit soll wieder vollständig hergestellt werden

Nach einer berechtigten Verwertung der Kaution besteht grundsätzlich ein Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllung bis zur vereinbarten Kautionshöhe.

Der Vermieter kann die Zahlung einfordern

Zahlt der Mieter nicht freiwillig, kann der Vermieter den Auffüllungsbetrag schriftlich verlangen und einen bestehenden Anspruch erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen.

Eine erhebliche Kautionslücke kann weitere Folgen haben

Bei Wohnraum sieht § 569 Abs. 2a BGB für einen Verzug mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Nettokaltmieten grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung vor.

Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Kündigungsregel bei einer nach berechtigter Verwertung nicht wieder aufgefüllten Kaution greift, sollte wegen der konkreten Entstehung und Art der Kautionslücke im Einzelfall rechtlich geprüft werden; jedenfalls kann eine erhebliche und fortdauernde Verletzung der Wiederauffüllungspflicht kündigungsrechtlich relevant werden.

Vor Ausspruch einer Kündigung sollte deshalb genau festgestellt werden, warum und in welcher Höhe die Kaution vermindert wurde, welcher Auffüllungsanspruch besteht und ob der Mieter damit tatsächlich in Verzug ist.

Aus unserer Beraterpraxis

Die Kautionslücke nicht jahrelang stehen lassen

Wenn wir eine Kaution berechtigt verwenden mussten, würden wir den fehlenden Betrag anschließend zeitnah und schriftlich zurückfordern. Sonst besteht ausgerechnet bei einem Mieter, bei dem bereits ein Problem entstanden ist, dauerhaft weniger Sicherheit.

Erst sauber beziffern, dann konsequent handeln

Der Mieter sollte nachvollziehen können, welcher Betrag aus welchem Grund aus der Kaution verwendet wurde und welchen Betrag er wieder auffüllen soll. Bleibt die Zahlung anschließend aus, würden wir den Vorgang nicht einfach liegen lassen, sondern die nächsten rechtlichen Schritte prüfen.

Eine Kündigung nicht vorschnell selbst konstruieren

Bei einer erheblichen Kautionslücke kann die Situation ernst werden, aber gerade vor einer Kündigung sollte genau geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Ein formaler Fehler kann sonst aus einer grundsätzlich guten Rechtsposition eine unnötig schwierige Auseinandersetzung machen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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