Kurzantwort
Hat der Vermieter die Kaution berechtigt verwertet, kann er grundsätzlich verlangen, dass der Mieter die vereinbarte Sicherheit wieder auffüllt. Bleibt eine erhebliche Kautionslücke trotz bestehender Zahlungspflicht bestehen, können neben einer Zahlungsklage unter bestimmten Voraussetzungen auch kündigungsrechtliche Konsequenzen in Betracht kommen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Nach einer berechtigten Verwertung der Kaution besteht grundsätzlich ein Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllung bis zur vereinbarten Kautionshöhe.
Zahlt der Mieter nicht freiwillig, kann der Vermieter den Auffüllungsbetrag schriftlich verlangen und einen bestehenden Anspruch erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen.
Bei Wohnraum sieht § 569 Abs. 2a BGB für einen Verzug mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Nettokaltmieten grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung vor.
Ob und unter welchen Voraussetzungen diese Kündigungsregel bei einer nach berechtigter Verwertung nicht wieder aufgefüllten Kaution greift, sollte wegen der konkreten Entstehung und Art der Kautionslücke im Einzelfall rechtlich geprüft werden; jedenfalls kann eine erhebliche und fortdauernde Verletzung der Wiederauffüllungspflicht kündigungsrechtlich relevant werden.
Vor Ausspruch einer Kündigung sollte deshalb genau festgestellt werden, warum und in welcher Höhe die Kaution vermindert wurde, welcher Auffüllungsanspruch besteht und ob der Mieter damit tatsächlich in Verzug ist.
Wenn wir eine Kaution berechtigt verwenden mussten, würden wir den fehlenden Betrag anschließend zeitnah und schriftlich zurückfordern. Sonst besteht ausgerechnet bei einem Mieter, bei dem bereits ein Problem entstanden ist, dauerhaft weniger Sicherheit.
Der Mieter sollte nachvollziehen können, welcher Betrag aus welchem Grund aus der Kaution verwendet wurde und welchen Betrag er wieder auffüllen soll. Bleibt die Zahlung anschließend aus, würden wir den Vorgang nicht einfach liegen lassen, sondern die nächsten rechtlichen Schritte prüfen.
Bei einer erheblichen Kautionslücke kann die Situation ernst werden, aber gerade vor einer Kündigung sollte genau geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Ein formaler Fehler kann sonst aus einer grundsätzlich guten Rechtsposition eine unnötig schwierige Auseinandersetzung machen.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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