Kurzantwort
Bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann ein Zugriff auf die Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich in Betracht kommen. Wegen einer vom Mieter bestrittenen Forderung darf der Vermieter die Kaution dagegen nicht einfach verwerten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich entschieden, dass ein Vermieter während des laufenden Wohnraummietverhältnisses wegen streitiger Forderungen nicht auf die Mietkaution zugreifen darf.
Grund dafür ist der Treuhandcharakter der Kaution: Sie muss grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt bleiben.
Bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen wird ein Zugriff während des laufenden Mietverhältnisses dagegen grundsätzlich als zulässig angesehen.
Wird die Kaution berechtigt verwendet, kann der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass der Mieter sie wieder bis zur vereinbarten Höhe auffüllt.
Selbst wenn eine Verwertung rechtlich möglich ist, kann es sinnvoll sein, die Kaution als Sicherheit für spätere Ansprüche wie Schäden oder Betriebskostennachzahlungen bestehen zu lassen und den Mietrückstand separat einzufordern.
Wenn ein Mieter eine Monatsmiete nicht zahlt, würden wir nicht automatisch sofort die Kaution dafür einsetzen. Die Sicherheit kann beim späteren Auszug noch wesentlich wichtiger werden.
Behauptet der Mieter beispielsweise eine Mietminderung und bestreitet deshalb den vermeintlichen Rückstand, sollte der Vermieter nicht eigenmächtig Geld aus der Kaution entnehmen. Gerade hier kann ein vorschneller Zugriff selbst zu einem rechtlichen Problem werden.
Aus unserer Sicht ist es meist sinnvoll, zunächst den Mietrückstand konsequent einzufordern und die Kaution möglichst unangetastet als zusätzliche Sicherheit zu erhalten. Erst wenn klar ist, dass ein Zugriff rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, würden wir über eine Verwertung nachdenken.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!