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Darf ich während des laufenden Mietverhältnisses Mietrückstände aus der Kaution ausgleichen?

Kurzantwort

Bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann ein Zugriff auf die Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich in Betracht kommen. Wegen einer vom Mieter bestrittenen Forderung darf der Vermieter die Kaution dagegen nicht einfach verwerten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Bei streitigen Forderungen ist die Kaution geschützt

Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich entschieden, dass ein Vermieter während des laufenden Wohnraummietverhältnisses wegen streitiger Forderungen nicht auf die Mietkaution zugreifen darf.

Grund dafür ist der Treuhandcharakter der Kaution: Sie muss grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt bleiben.

Unbestrittene Rückstände sind anders zu beurteilen

Bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen wird ein Zugriff während des laufenden Mietverhältnisses dagegen grundsätzlich als zulässig angesehen.

Wird die Kaution berechtigt verwendet, kann der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass der Mieter sie wieder bis zur vereinbarten Höhe auffüllt.

Ein Zugriff ist nicht immer wirtschaftlich sinnvoll

Selbst wenn eine Verwertung rechtlich möglich ist, kann es sinnvoll sein, die Kaution als Sicherheit für spätere Ansprüche wie Schäden oder Betriebskostennachzahlungen bestehen zu lassen und den Mietrückstand separat einzufordern.

Aus unserer Beraterpraxis

Die Kaution nicht vorschnell verbrauchen

Wenn ein Mieter eine Monatsmiete nicht zahlt, würden wir nicht automatisch sofort die Kaution dafür einsetzen. Die Sicherheit kann beim späteren Auszug noch wesentlich wichtiger werden.

Streitige Forderungen besonders vorsichtig behandeln

Behauptet der Mieter beispielsweise eine Mietminderung und bestreitet deshalb den vermeintlichen Rückstand, sollte der Vermieter nicht eigenmächtig Geld aus der Kaution entnehmen. Gerade hier kann ein vorschneller Zugriff selbst zu einem rechtlichen Problem werden.

Mietrückstand und Kaution getrennt betrachten

Aus unserer Sicht ist es meist sinnvoll, zunächst den Mietrückstand konsequent einzufordern und die Kaution möglichst unangetastet als zusätzliche Sicherheit zu erhalten. Erst wenn klar ist, dass ein Zugriff rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, würden wir über eine Verwertung nachdenken.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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