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Muss ich auf eine verspätet zurückgezahlte Mietkaution Verzugszinsen zahlen?

Kurzantwort

Ja, wenn der Anspruch des ehemaligen Mieters auf Rückzahlung der Kaution bereits fällig ist und Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, können zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen anfallen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt dabei grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Zuerst muss der Rückzahlungsanspruch fällig sein

Der Kautionsrückzahlungsanspruch wird grundsätzlich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist fällig, wenn Sie die Kaution nicht mehr zur Sicherung berechtigter Ansprüche benötigen.

Verzug tritt nicht automatisch mit dem Auszug ein

Grundsätzlich geraten Sie erst durch eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung in Verzug, wobei § 286 BGB bestimmte Fälle vorsieht, in denen eine Mahnung entbehrlich ist.

Während des Verzugs fallen Zinsen an

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen, wobei § 288 Abs. 1 BGB grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz vorsieht.

Der Basiszinssatz kann sich verändern

Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst, weshalb sich auch der konkrete Verzugszinssatz während einer längeren Verzugsdauer ändern kann.

Kautionszinsen und Verzugszinsen sind nicht dasselbe

Die regulären Erträge aus einer Barkaution stehen dem Mieter ohnehin zu und erhöhen nach § 551 BGB die Sicherheit; Verzugszinsen entstehen dagegen zusätzlich wegen einer verspäteten Rückzahlung.

Weitere Verzugsschäden können hinzukommen

Neben den Verzugszinsen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch weiterer durch die verspätete Zahlung verursachter Schaden verlangt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Wegen einer fertigen Kautionsabrechnung keinen neuen Schaden produzieren

Wenn nach der Prüfung feststeht, dass beispielsweise 2.500 Euro Kaution an den ehemaligen Mieter zurückzuzahlen sind, würden wir diesen Betrag nicht noch wochenlang ohne Grund auf unserem Konto liegen lassen. Sobald die Forderung fällig ist und der Mieter uns zur Zahlung aufgefordert hat, kann aus einer einfachen Rückzahlungspflicht zusätzlich ein Verzugsproblem werden. Bei 200 oder 300 Euro Verzugszinsen geht die Welt zwar nicht unter, wirtschaftlich sinnvoll ist dieser zusätzliche Aufwand trotzdem nicht. Noch wichtiger können mögliche Rechtsverfolgungskosten werden, wenn der ehemalige Mieter wegen der ausbleibenden Zahlung einen Anwalt einschaltet. Deshalb würden wir offene Schadens- oder Betriebskostenpositionen sauber abgrenzen und den eindeutig auszuzahlenden Rest zeitnah überweisen. Eine Mietkaution sollte so lange Sicherheit sein, wie sie tatsächlich benötigt wird – aber nicht länger.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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