Kurzantwort
Ja, eine als Geldsumme gezahlte Mietkaution müssen Sie bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anlegen. Das Geld darf also nicht einfach dauerhaft auf Ihrem normalen Privat- oder Vermieterkonto mit eigenem Geld vermischt werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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§ 551 BGB schreibt vor, dass eine vom Mieter überlassene Barkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss.
Grundsätzlich ist die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren, die Trennung vom Vermögen des Vermieters bleibt aber vorgeschrieben.
Die Erträge aus der Kautionsanlage stehen dem Mieter zu und erhöhen die vorhandene Sicherheit.
Die Vermögenstrennung soll verhindern, dass die Kaution wie eigenes Geld des Vermieters behandelt wird und insbesondere bei dessen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihren Sicherungscharakter verliert.
Ein separates Vermieterkonto für Mieteinnahmen und laufende Kosten finden wir sehr sinnvoll, aber es ersetzt nicht automatisch die notwendige getrennte Anlage der Mietkaution. Für die Kaution würden wir deshalb von Anfang an eine eindeutig dafür vorgesehene Lösung einrichten und die Unterlagen über die gesamte Mietdauer sauber aufbewahren. Das erspart insbesondere beim späteren Auszug Diskussionen darüber, wo die Kaution liegt und in welcher Höhe sie einschließlich der Erträge vorhanden ist.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
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