Kurzantwort
Eine feste gesetzliche Summe gibt es nicht; einbehalten werden darf grundsätzlich nur ein angemessener Betrag, der sich an der realistisch zu erwartenden Betriebskostennachzahlung orientiert. Die gesamte Kaution allein wegen einer möglichen kleineren Nachzahlung zurückzuhalten, wäre deshalb regelmäßig nicht angemessen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Die Höhe sollte sich daran orientieren, mit welcher Betriebskostennachzahlung aufgrund der bisherigen Abrechnungen und der aktuellen Kostenentwicklung realistisch zu rechnen ist.
Gab es in den vergangenen Jahren beispielsweise Nachzahlungen von etwa 300 oder 400 Euro, kann dies eine sinnvolle Orientierung für den notwendigen Sicherheitsbetrag sein.
Einzelne Gerichte haben drei bis vier monatliche Betriebskostenvorauszahlungen als möglichen Richtwert angesehen, eine allgemeingültige gesetzliche Grenze ist das jedoch nicht.
Benötigen Sie beispielsweise nur 500 Euro als realistische Sicherheit, sollten Sie nicht allein wegen der offenen Betriebskostenabrechnung mehrere Tausend Euro Kaution zurückhalten.
Schauen Sie sich die letzten zwei oder drei Betriebskostenabrechnungen an und bilden Sie daraus eine vernünftige Sicherheitsreserve. Wenn bisher regelmäßig 300 Euro nachgezahlt wurden, würden wir nicht plötzlich 1.500 Euro einbehalten, solange es dafür keinen nachvollziehbaren Grund gibt.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!