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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was passiert, wenn die Mietkaution für die Betriebskostennachzahlung nicht ausreicht?

Kurzantwort

Reicht die Mietkaution nicht aus, bleibt der restliche Anspruch gegen den ehemaligen Mieter grundsätzlich bestehen. Die Kaution ist nur eine Sicherheit und keine Obergrenze für die Haftung des Mieters. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Die Kaution ist keine Haftungsgrenze

Die Mietkaution sichert Forderungen aus dem Mietverhältnis ab, begrenzt deren Höhe aber nicht.

Der Restbetrag bleibt offen

Übersteigt eine berechtigte Betriebskostennachzahlung die vorhandene Kaution, kann der Vermieter den verbleibenden Betrag grundsätzlich weiterhin vom ehemaligen Mieter verlangen.

Die Abrechnung muss wirksam sein

Voraussetzung ist insbesondere, dass die Betriebskostenabrechnung ordnungsgemäß erstellt und eine Nachforderung nicht wegen einer versäumten Abrechnungsfrist ausgeschlossen ist.

Notfalls kann die Forderung durchgesetzt werden

Zahlt der ehemalige Mieter den offenen Restbetrag nicht freiwillig, kann die Forderung grundsätzlich auch auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Die Kaution ist nur ein Sicherheitspolster

Man sollte die Mietkaution nicht mit einer maximalen Haftung des Mieters verwechseln: Entstehen berechtigte Forderungen von beispielsweise 4.000 Euro und stehen nur 2.000 Euro Kaution zur Verfügung, verschwinden die übrigen 2.000 Euro dadurch nicht. Ob sich eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich lohnt, hängt dann natürlich auch davon ab, wie hoch der offene Betrag ist und ob beim ehemaligen Mieter überhaupt etwas zu holen ist.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

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