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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ein Mietbürge die Zahlung verweigern, wenn die Forderung gegen den Mieter bereits verjährt ist?

Kurzantwort

Ja. Ist die abgesicherte Forderung gegen den Mieter verjährt, kann sich grundsätzlich auch der Mietbürge auf diese Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Der Bürge kann Einreden des Mieters nutzen

Nach § 768 BGB kann der Bürge grundsätzlich diejenigen Einreden geltend machen, die auch dem Hauptschuldner – beim Mietverhältnis also dem Mieter – zustehen.

§ 768 BGB – Einreden des Bürgen

Ist eine Forderung verjährt, berechtigt § 214 BGB den Schuldner dazu, die Leistung zu verweigern.

§ 214 BGB – Wirkung der Verjährung

Auch eine selbstschuldnerische Bürgschaft schützt davor nicht

Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, dass sich ein Bürge auf die Verjährung der Hauptforderung berufen kann – auch bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.

Eine Klage gegen den Bürgen reicht nicht unbedingt

Besonders wichtig: Eine Klage gegen den Bürgen hemmt die Verjährung der Forderung gegen den eigentlichen Hauptschuldner grundsätzlich nicht.

Die Hauptforderung gegen den Mieter und der Anspruch gegen den Bürgen müssen hinsichtlich ihrer Verjährung deshalb getrennt überwacht werden.

Die Verjährung tritt nicht automatisch an die Stelle der Forderung

Eine verjährte Forderung erlischt nicht, sondern bleibt grundsätzlich bestehen; der Schuldner beziehungsweise Bürge muss sich auf die Verjährung berufen, um die Leistung verweigern zu können.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine Bürgschaft darf keine falsche Sicherheit vermitteln

Als Vermieter würden wir nicht denken: „Der Bürge ist ja da, also können wir uns mit der Forderung gegen den Mieter Zeit lassen.“ Genau das kann gefährlich werden.

Mieter und Bürge getrennt im Blick behalten

Bei größeren Mietrückständen, Schäden oder anderen Forderungen würden wir die Verjährungsfristen gegenüber Mieter und Bürge separat dokumentieren. Rechtliche Maßnahmen gegen den einen schützen nicht automatisch die Forderung gegen den anderen.

Bei größeren Forderungen rechtzeitig handeln

Wenn mehrere Tausend Euro im Raum stehen, würden wir nicht bis kurz vor Ablauf einer Verjährungsfrist warten. Eine wirtschaftlich starke Bürgschaft bringt wenig, wenn der Bürge anschließend aufgrund einer vermeidbar verjährten Hauptforderung die Zahlung verweigern kann.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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