Kurzantwort
Ja. Ist die abgesicherte Forderung gegen den Mieter verjährt, kann sich grundsätzlich auch der Mietbürge auf diese Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Nach § 768 BGB kann der Bürge grundsätzlich diejenigen Einreden geltend machen, die auch dem Hauptschuldner – beim Mietverhältnis also dem Mieter – zustehen.
§ 768 BGB – Einreden des Bürgen
Ist eine Forderung verjährt, berechtigt § 214 BGB den Schuldner dazu, die Leistung zu verweigern.
§ 214 BGB – Wirkung der Verjährung
Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, dass sich ein Bürge auf die Verjährung der Hauptforderung berufen kann – auch bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.
Besonders wichtig: Eine Klage gegen den Bürgen hemmt die Verjährung der Forderung gegen den eigentlichen Hauptschuldner grundsätzlich nicht.
Die Hauptforderung gegen den Mieter und der Anspruch gegen den Bürgen müssen hinsichtlich ihrer Verjährung deshalb getrennt überwacht werden.
Eine verjährte Forderung erlischt nicht, sondern bleibt grundsätzlich bestehen; der Schuldner beziehungsweise Bürge muss sich auf die Verjährung berufen, um die Leistung verweigern zu können.
Als Vermieter würden wir nicht denken: „Der Bürge ist ja da, also können wir uns mit der Forderung gegen den Mieter Zeit lassen.“ Genau das kann gefährlich werden.
Bei größeren Mietrückständen, Schäden oder anderen Forderungen würden wir die Verjährungsfristen gegenüber Mieter und Bürge separat dokumentieren. Rechtliche Maßnahmen gegen den einen schützen nicht automatisch die Forderung gegen den anderen.
Wenn mehrere Tausend Euro im Raum stehen, würden wir nicht bis kurz vor Ablauf einer Verjährungsfrist warten. Eine wirtschaftlich starke Bürgschaft bringt wenig, wenn der Bürge anschließend aufgrund einer vermeidbar verjährten Hauptforderung die Zahlung verweigern kann.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
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