Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Einwendungen kann ein Mietbürge gegen eine Zahlungsforderung des Vermieters erheben?

Kurzantwort

Auch ein selbstschuldnerischer Mietbürge muss nicht jede Forderung des Vermieters ungeprüft bezahlen. Er kann sich insbesondere darauf berufen, dass die abgesicherte Forderung nicht besteht, bereits erfüllt wurde oder von der Bürgschaft gar nicht erfasst ist; bei einer normalen Bürgschaft können weitere Einreden hinzukommen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Die Bürgschaft hängt von der Hauptforderung ab

Nach § 767 BGB richtet sich die Verpflichtung des Bürgen grundsätzlich nach dem jeweiligen Bestand der Hauptforderung, sodass er beispielsweise nicht für eine Mietforderung einstehen muss, die bereits bezahlt oder in dieser Höhe gar nicht entstanden ist.

§ 767 BGB – Umfang der Bürgschaftsschuld

Der Bürge kann Rechte des Mieters geltend machen

Nach § 768 BGB kann der Bürge grundsätzlich auch Einreden geltend machen, die dem Hauptschuldner – hier also dem Mieter – gegenüber der Forderung zustehen.

§ 768 BGB – Einreden des Bürgen

Auch bestimmte Fälle einer möglichen Anfechtung oder Aufrechnung können nach § 770 BGB dazu führen, dass der Bürge die Zahlung zunächst verweigern darf.

Selbstschuldnerisch bedeutet nicht „rechtlos“

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge grundsätzlich auf die Einrede der Vorausklage, sodass der Vermieter nicht erst erfolglos gegen den Mieter vollstrecken muss.

Das beseitigt jedoch nicht automatisch sämtliche anderen Einwendungen und Einreden des Bürgen gegen die konkrete Forderung.

Auch der Umfang der Bürgschaft begrenzt die Haftung

Ist die Bürgschaft beispielsweise auf einen Höchstbetrag oder bestimmte Forderungen aus dem Mietverhältnis beschränkt, kann der Vermieter den Bürgen grundsätzlich nicht darüber hinaus in Anspruch nehmen.

Aus unserer Beraterpraxis

„Selbstschuldnerisch“ ist kein Blankoscheck

Aus Vermietersicht ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft sehr attraktiv, weil man grundsätzlich nicht erst den gesamten Vollstreckungsweg gegen den Mieter durchlaufen muss. Trotzdem muss die Forderung gegenüber dem Bürgen rechtlich bestehen und von der Bürgschaft umfasst sein.

Forderungen gegenüber dem Bürgen sauber aufbereiten

Wir würden einem Bürgen deshalb nicht einfach schreiben: „Der Mieter schuldet uns 5.000 Euro – bitte zahlen.“ Sinnvoller ist eine nachvollziehbare Aufstellung, aus der hervorgeht, welche Forderungen bestehen, wann sie entstanden sind und warum sie von der Bürgschaft erfasst werden.

Eine gute Bürgschaft beginnt bei einer guten Urkunde

Je eindeutiger bereits beim Abschluss geregelt wurde, welche Forderungen bis zu welcher Höhe abgesichert werden, desto weniger Streit entsteht später. Gerade deshalb halten wir eine sauber formulierte Bürgschaftserklärung für deutlich wichtiger als möglichst umfangreiche oder komplizierte Formulierungen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Mietkaution & Bürgschaft“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage