Kurzantwort
Ja, eine entsprechend umfassende Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch die Nutzungsentschädigung absichern, die entsteht, wenn der Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt. Entscheidend bleiben jedoch Inhalt, Höchstbetrag und eine mögliche zeitliche Begrenzung der Bürgschaft. Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
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Gibt der Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, kann der Vermieter nach § 546a BGB für die Dauer der Vorenthaltung grundsätzlich die bisher vereinbarte oder die für vergleichbare Wohnungen ortsübliche Miete als Nutzungsentschädigung verlangen.
Seriöse Vertiefung: § 546a BGB – Entschädigung bei verspäteter Rückgabe
Eine auf die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis gerichtete Bürgschaft kann grundsätzlich auch die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB sowie gegebenenfalls Räumungs- und Vollstreckungskosten umfassen.
Ist die Bürgschaft dagegen ausdrücklich zeitlich begrenzt, auf bestimmte Forderungen beschränkt oder mit einem Höchstbetrag versehen, kann dies die Haftung des Bürgen entsprechend begrenzen.
Nach § 767 BGB richtet sich die Bürgenhaftung grundsätzlich nach dem Bestand und Umfang der abgesicherten Hauptverbindlichkeit; spätere Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter dürfen die Bürgschaft grundsätzlich nicht einfach erweitern.
Seriöse Vertiefung: § 767 BGB – Umfang der Bürgschaftsschuld
Zahlt ein Mieter nach Vertragsende nicht mehr und gibt gleichzeitig die Wohnung nicht zurück, können sich innerhalb weniger Monate erhebliche Forderungen aufbauen. Gerade in dieser Phase kann eine wirtschaftlich werthaltige Bürgschaft für den Vermieter besonders wertvoll sein.
Wir würden eine Bürgschaft deshalb nicht bereits mit dem formalen Ende des Mietvertrags zurückgeben, solange der Mieter die Wohnung noch nicht tatsächlich herausgegeben hat und gesicherte Forderungen offenstehen.
Bevor wir den Bürgen zur Zahlung auffordern, würden wir Bürgschaftsurkunde, Höchstbetrag und die einzelnen Forderungen sauber abgleichen. Eine Bürgschaft ist schließlich nur für diejenigen Ansprüche wertvoll, die sie tatsächlich und wirksam absichert.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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