Kurzantwort
Ja, eine ausreichend umfassende Mietbürgschaft kann grundsätzlich auch Kosten eines Räumungsrechtsstreits und notwendige Zwangsvollstreckungskosten erfassen, für die der Mieter gegenüber dem Vermieter haftet. Entscheidend bleiben jedoch Inhalt und Höchstbetrag der Bürgschaft sowie die Frage, ob die jeweiligen Kosten tatsächlich vom Mieter zu tragen sind. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
§ 767 Abs. 2 BGB bestimmt ausdrücklich, dass der Bürge grundsätzlich auch für diejenigen Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung haftet, die der Hauptschuldner dem Gläubiger ersetzen muss.
§ 767 BGB – Umfang der Bürgschaftsschuld
Bei einer umfassenden Mietbürgschaft können deshalb insbesondere Kosten eines Räumungsrechtsstreits und Kosten der anschließenden Zwangsvollstreckung erfasst sein.
Nach § 788 ZPO trägt der Schuldner grundsätzlich die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, beispielsweise bestimmte Gerichtsvollzieher- und Vollstreckungskosten.
§ 788 ZPO – Kosten der Zwangsvollstreckung
Auch bestimmte Kosten für Wegschaffung, Verwahrung oder Verwertung zurückgelassener Sachen können bei einer Räumung als Vollstreckungskosten behandelt werden.
Ist die Bürgschaft auf einen bestimmten Höchstbetrag oder nur auf einzelne Forderungsarten beschränkt, kann der Vermieter den Bürgen grundsätzlich nur innerhalb dieses Umfangs in Anspruch nehmen.
Wenn ein Mieter nach einer wirksamen Kündigung nicht auszieht, können neben der Nutzungsentschädigung Gerichts-, Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und weitere Räumungskosten entstehen. Deshalb ist es für uns wichtig, bereits bei Abschluss einer Bürgschaft zu wissen, ob auch solche Nebenforderungen tatsächlich erfasst sind.
Wir würden Mietrückstände, Nutzungsentschädigung, Prozesskosten und Vollstreckungskosten getrennt dokumentieren. So lässt sich später gegenüber dem Bürgen nachvollziehbar darstellen, welche Forderung aus welchem Grund verlangt wird.
Gerade bei einer längeren Räumungsauseinandersetzung kann eine begrenzte Bürgschaft relativ schnell ausgeschöpft sein. Eine Bürgschaft ist deshalb eine wichtige zusätzliche Sicherheit, ersetzt aber keine konsequente Reaktion auf größere Mietrückstände und eine notwendige Räumung.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!