Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Haftet ein Mietbürge weiter, wenn ein befristeter Mietvertrag verlängert wird?

Kurzantwort

Nicht automatisch. Wird ein befristeter Mietvertrag später verlängert, hängt die weitere Haftung des Bürgen insbesondere davon ab, was die Bürgschaft ursprünglich absichert und auf welche Weise die Vertragsverlängerung zustande kommt. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Die ursprüngliche Bürgschaft bestimmt den Ausgangspunkt

Nach § 767 BGB darf die Verpflichtung des Bürgen grundsätzlich nicht durch ein späteres Rechtsgeschäft zwischen Mieter und Vermieter erweitert werden.

§ 767 BGB – Umfang der Bürgschaftsschuld

Eine nachträglich vereinbarte Verlängerung kann die Haftung überschreiten

Vereinbaren Mieter und Vermieter erst später, dass ein ursprünglich befristetes Mietverhältnis länger fortgesetzt wird, spricht grundsätzlich viel dafür, dass der Bürge ohne entsprechende Einbeziehung nicht automatisch für die zusätzliche Vertragszeit haftet. Eine anerkannte mietrechtliche Fachdarstellung weist darauf hin, dass insbesondere bei einer nachträglichen Vertragsverlängerung oder der Ausübung einer Verlängerungsoption die Haftung eines ursprünglich zeitlich begrenzt eingebundenen Mietbürgen enden kann.

Der konkrete Mechanismus der Verlängerung ist wichtig

Ist dagegen bereits im ursprünglichen Mietvertrag eine Verlängerungsklausel vorgesehen, durch die sich derselbe Vertrag bei ausbleibender Kündigung automatisch fortsetzt, kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen, weil eine solche Klausel den bestehenden Vertrag grundsätzlich fortführt.

Eine ausdrückliche Begrenzung schafft Klarheit

Ist die Bürgschaft selbst ausdrücklich bis zu einem bestimmten Datum oder bis zum Ende der ursprünglichen Mietzeit begrenzt, sollte der Vermieter grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass sich diese Haftungsdauer allein durch die Verlängerung des Mietvertrags mitverlängert; die Rechtsprechung behandelt zeitliche Begrenzungen einer Bürgschaft grundsätzlich streng.

Vor einer Inanspruchnahme des Bürgen für Forderungen aus der verlängerten Vertragszeit sollten daher Mietvertrag, Verlängerungsregelung und Bürgschaftsurkunde gemeinsam geprüft werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine Vertragsverlängerung würden wir immer mit der Bürgschaft abgleichen

Wenn ein befristetes Mietverhältnis verlängert werden soll und die Bürgschaft für unsere ursprüngliche Bonitätsentscheidung wichtig war, würden wir nicht einfach davon ausgehen, dass sie automatisch weiterläuft.

Bürge bei Bedarf ausdrücklich einbeziehen

Soll die Sicherheit auch für die zusätzliche Vertragszeit gelten, würden wir möglichst vor der Verlängerung klären, ob der Bürge dieser erweiterten beziehungsweise verlängerten Haftung wirksam zustimmt.

Keine vermeintliche Sicherheit im Ordner liegen lassen

Eine Bürgschaftsurkunde kann noch vorhanden sein und trotzdem für die neu entstandenen Forderungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Deshalb würden wir bei wesentlichen Vertragsverlängerungen die Sicherheit genauso prüfen wie Miete, Laufzeit und sonstige Vertragsbedingungen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Mietkaution & Bürgschaft“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage