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Welche Unterlagen darf ich von einem privaten Mietbürgen verlangen?

Kurzantwort

Bei einem privaten Mietbürgen dürfen Vermieter grundsätzlich solche Informationen und Nachweise verlangen, die erforderlich sind, um Identität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bürgen sinnvoll zu prüfen. Dazu können insbesondere Identitätsdaten, Einkommensnachweise und ein geeigneter Bonitätsnachweis gehören; unnötige personenbezogene Daten sollten dagegen nicht erhoben werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Identität und Erreichbarkeit müssen feststehen

Sinnvoll sind insbesondere Name, Anschrift und die zur eindeutigen Identifikation und späteren Kontaktaufnahme erforderlichen Daten des Bürgen.

Eine Ausweiskopie sollte nicht routinemäßig verlangt werden, wenn die Identität bereits durch Vorlage des Ausweises überprüft werden kann; auch die Datenschutzaufsicht betont bei Mietinteressenten den Grundsatz, nur tatsächlich erforderliche Daten zu erheben.

Die Zahlungsfähigkeit darf geprüft werden

Da die Bürgschaft gerade das wirtschaftliche Ausfallrisiko absichern soll, können beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Steuerbescheide sowie ein geeigneter Bonitätsnachweis zur Prüfung der Leistungsfähigkeit sachlich gerechtfertigt sein.

Eine gesetzliche Regel, wonach zwingend beispielsweise die letzten drei Gehaltsabrechnungen verlangt werden müssen, gibt es jedoch nicht; Umfang und Art der Nachweise sollten sich am konkreten Sicherungsbedarf orientieren.

Die Bürgschaft selbst benötigt die richtige Form

Die Bürgschaftserklärung eines privaten Bürgen bedarf nach § 766 BGB grundsätzlich der Schriftform und muss eigenhändig unterschrieben werden; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Unterlagen zur Bonitätsprüfung und die eigentliche Bürgschaftserklärung sollten deshalb voneinander getrennt betrachtet und nur so lange beziehungsweise so umfangreich verarbeitet werden, wie dies rechtlich erforderlich ist.

Aus unserer Beraterpraxis

Wir würden lieber wenige aussagekräftige Unterlagen verlangen

Bei einem privaten Bürgen brauchen wir aus unserer Sicht keinen umfangreichen Ordner mit persönlichen Dokumenten. Entscheidend ist, dass Identität, regelmäßiges Einkommen beziehungsweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Bonität plausibel geprüft werden können.

Eine SCHUFA allein reicht uns nicht immer

Ein sauberer Bonitätsnachweis ist hilfreich, sagt aber noch nicht zwingend, ob ein Bürge beispielsweise mehrere Tausend Euro tatsächlich kurzfristig bezahlen könnte. Deshalb würden wir bei einer wichtigen Bürgschaft zusätzlich einen plausiblen Einkommensnachweis sehen wollen.

Die Bürgschaftserklärung selbst muss sauber sein

Mindestens genauso wichtig wie die Bonitätsunterlagen ist eine rechtlich wirksame Bürgschaftserklärung mit eindeutigem Bezug auf Mieter, Wohnung und abgesicherte Verpflichtungen. Eine schlecht formulierte oder formunwirksame Bürgschaft hilft dem Vermieter selbst bei einem finanziell sehr starken Bürgen wenig.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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