Kurzantwort
Bei einem privaten Mietbürgen sollte der Vermieter vor Annahme der Bürgschaft prüfen, ob dieser wirtschaftlich voraussichtlich in der Lage ist, im Ernstfall für die abgesicherten Forderungen einzustehen. Sinnvoll können insbesondere ein geeigneter Bonitätsnachweis sowie Einkommens- oder Vermögensnachweise sein, wobei nur erforderliche Daten erhoben werden sollten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Eine Bürgschaft bietet dem Vermieter nur dann einen wirklichen zusätzlichen Schutz, wenn der Bürge im Leistungsfall auch zahlungsfähig ist.
Ein SCHUFA-BonitätsCheck kann Hinweise auf die wirtschaftliche Zuverlässigkeit liefern und ist ausdrücklich zur Weitergabe beispielsweise an Vermieter vorgesehen.
Die SCHUFA kennt jedoch weder das Einkommen noch das Vermögen einer Person, sodass ein positiver Bonitätsnachweis allein keine Aussage darüber erlaubt, ob der Bürge beispielsweise eine Forderung von mehreren Tausend Euro tatsächlich bezahlen könnte.
Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit können zusätzlich beispielsweise aktuelle Gehaltsabrechnungen, ein Einkommensteuerbescheid oder bei Selbstständigen andere geeignete Einkommensnachweise herangezogen werden; nicht erforderliche Angaben sollten dabei geschwärzt werden können. Die Datenschutzkonferenz hält entsprechende Einkommens- und Bonitätsnachweise bei der endgültigen Prüfung eines Mietinteressenten grundsätzlich für zulässig, soweit sie für die Vertragsentscheidung erforderlich sind; dieser Grundsatz bietet auch für eine verhältnismäßige Prüfung eines angebotenen privaten Bürgen eine wichtige Orientierung.
Bei einer privaten Bürgschaft können neben dem regelmäßigen Einkommen auch bestehende finanzielle Verpflichtungen und die langfristige wirtschaftliche Stabilität des Bürgen für die tatsächliche Werthaltigkeit der Sicherheit relevant sein.
Gerade bei jungen Mietern wird häufig angeboten, dass die Eltern eine Bürgschaft übernehmen. Das kann eine sehr gute Sicherheit sein – aber nur, wenn die Eltern wirtschaftlich tatsächlich dazu in der Lage sind.
Eine unauffällige SCHUFA wäre für uns ein positiver Baustein, aber kein vollständiger Bonitätscheck, weil daraus das tatsächliche Einkommen nicht hervorgeht.
Bei einer relevanten privaten Bürgschaft würden wir deshalb beispielsweise auch einen plausiblen Einkommensnachweis sehen wollen und gleichzeitig darauf achten, nicht unnötig umfangreiche persönliche Daten einzusammeln.
Bei einer Bürgschaft eines etablierten Kreditinstituts muss der Vermieter die persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit eines einzelnen Menschen nicht selbst beurteilen. Bei einem privaten Bürgen sollte man dagegen aus unserer Sicht genauer hinschauen, denn eine Bürgschaft eines finanziell überforderten Angehörigen sieht auf dem Papier besser aus, als sie im Ernstfall tatsächlich ist.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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